Holla.
am 8.7.2008 werde ich meine Ausbildung beenden. Ich habe einen
jährlichen Urlaubsanspruch von 30 Tagen. Anteilig standen mir
im Vertrag 18 Tage für dieses Jahr drin.
Das ist wie folgt berechnet: 30 * 7 / 12 = 17,5 aufgerundet 18 Tage.
Nun werde ich aber etwas eher fertig.
Hach, ich liebe diese präzisen Angaben … Im Juni oder im Juli?
Bekomme ich die Tage nun
anteilig? Wie sieht das mit dem Monat Juli aus?
Das hängt genau von der Antwort auf die vorhergehende Frage ab.
Habe auch schon gelesen, wenn das Verhältnis nach 30.06.
endet, steht dem AN der volle Jahresurlaub zu…
So ist es. Steht im BUrlG. Im BUrlG steht aber auch ein Urlaubsanspruch von 4 Wochen drin. Es kann möglich sein, dass die darüber hinausgehenden Ansprüche anders gerechnet werden; das müsste dann aber explizit im Ausbildungsvertrag stehen.
Nehmen wir mal an, Dein Urlaub laut Vertrag beträgt 6 Wochen im Jahr (5 Tage-Woche vorausgesetzt). Du wechselst nach der Lehre zu einem anderen Arbeitgeber, der nur den gesetzlichen Urlaub gewährt (4 Wochen). Dann würdest Du im neuen Arbeitsverhältnis für 2008 nur noch einen Urlaubsanspruch von 2 Tagen erwerben. Gewährt Dein neuer Arbeitgeber den gleichen Urlaub, entsteht im neuen Arbeitsverhältnis ein Anspruch von 12 Tagen.
Bleibst Du bei Deinem Ausbildungsbetrieb, ist die Sache klar: 6 Wochen = 30 Tage im Jahr 2008, auch, wenn Du einen Tag nach Deiner Abschlussprüfung kündigst/gekündigt wirst.
Wirst Du nach der Lehre arbeitslos, studierst o.dgl., ist für 2008 dann der volle Urlaubsanspruch von 6 Wochen = 30 Tagen entstanden, wenn der „etwas ehere“ Zeitpunkt vor dem 1. Juli liegt.
Und wenn die richtige Mutter auch keine Kinder hatte, kriegt ein Nachtwächter, der am Tag stirbt, trotzdem keine Rente. Ganz einfach …
Also: Wann genau hast Du den letzten Prüfungstermin, und was passiert voraussichtlich danach?
Gruß Eillicht zu Vensre