Urlaubsanspruch bei Ausbildungsende

Hallo,

am 8.7.2008 werde ich meine Ausbildung beenden. Ich habe einen jährlichen Urlaubsanspruch von 30 Tagen. Anteilig standen mir im Vertrag 18 Tage für dieses Jahr drin.

Nun werde ich aber etwas eher fertig. Bekomme ich die Tage nun anteilig? Wie sieht das mit dem Monat Juli aus?

Habe auch schon gelesen, wenn das Verhältnis nach 30.06. endet, steht dem AN der volle Jahresurlaub zu…

Vielen Dank für eure Antworten!

Holla.

am 8.7.2008 werde ich meine Ausbildung beenden. Ich habe einen
jährlichen Urlaubsanspruch von 30 Tagen. Anteilig standen mir
im Vertrag 18 Tage für dieses Jahr drin.

Das ist wie folgt berechnet: 30 * 7 / 12 = 17,5 aufgerundet 18 Tage.

Nun werde ich aber etwas eher fertig.

Hach, ich liebe diese präzisen Angaben … Im Juni oder im Juli?

Bekomme ich die Tage nun
anteilig? Wie sieht das mit dem Monat Juli aus?

Das hängt genau von der Antwort auf die vorhergehende Frage ab.

Habe auch schon gelesen, wenn das Verhältnis nach 30.06.
endet, steht dem AN der volle Jahresurlaub zu…

So ist es. Steht im BUrlG. Im BUrlG steht aber auch ein Urlaubsanspruch von 4 Wochen drin. Es kann möglich sein, dass die darüber hinausgehenden Ansprüche anders gerechnet werden; das müsste dann aber explizit im Ausbildungsvertrag stehen.

Nehmen wir mal an, Dein Urlaub laut Vertrag beträgt 6 Wochen im Jahr (5 Tage-Woche vorausgesetzt). Du wechselst nach der Lehre zu einem anderen Arbeitgeber, der nur den gesetzlichen Urlaub gewährt (4 Wochen). Dann würdest Du im neuen Arbeitsverhältnis für 2008 nur noch einen Urlaubsanspruch von 2 Tagen erwerben. Gewährt Dein neuer Arbeitgeber den gleichen Urlaub, entsteht im neuen Arbeitsverhältnis ein Anspruch von 12 Tagen.

Bleibst Du bei Deinem Ausbildungsbetrieb, ist die Sache klar: 6 Wochen = 30 Tage im Jahr 2008, auch, wenn Du einen Tag nach Deiner Abschlussprüfung kündigst/gekündigt wirst.

Wirst Du nach der Lehre arbeitslos, studierst o.dgl., ist für 2008 dann der volle Urlaubsanspruch von 6 Wochen = 30 Tagen entstanden, wenn der „etwas ehere“ Zeitpunkt vor dem 1. Juli liegt.

Und wenn die richtige Mutter auch keine Kinder hatte, kriegt ein Nachtwächter, der am Tag stirbt, trotzdem keine Rente. Ganz einfach …

Also: Wann genau hast Du den letzten Prüfungstermin, und was passiert voraussichtlich danach?

Gruß Eillicht zu Vensre

huhu

Holla.

am 8.7.2008 werde ich meine Ausbildung beenden. Ich habe einen
jährlichen Urlaubsanspruch von 30 Tagen.

Hach, ich liebe diese präzisen Angaben … Im Juni oder im
Juli?

wie oben erwähnt am 8.7. ! :smile:

Also: Wann genau hast Du den letzten
Prüfungstermin, und was passiert voraussichtlich danach?

Danach habe ich hoffentlich einen anderen Job. In meinem Betrieb kann ich nicht bleiben.

Vielen Dank für deine Hilfe!

Aga.

wie oben erwähnt am 8.7. ! :smile:

Also wirst Du doch nicht „etwas eher fertig“? Oder doch? Oder wie? Oder was? Das ist ja wie „hängt an der Wand, macht tick-tack, wenns runterfällt, ist die Uhr kaputt, und es ist n Henkel dran, damits nicht so einfach ist“ …

\_\_\_/\_\_\_

Gruß Eillicht zu Vensre

Jetzt versteh ich
Also jetzt richtig: Ich habe einen Vertrag, in dem steht ein Datum (ich glaube 24.8.2008) aber da das Verhältnis mit Bestehen der mündlichen Prüfung endet --> 8.7. muss der Urlaub entweder anteilig oder voll gewährt werden…

Und da ist eben die Frage, ob mir für den Monat Juli Tage zu stehen?! Weiterhin frage ich mich, wenn ich alle Tage aufhebe und woanders anfange, ob mir der AG dann die Resttage gewährt, was ich nicht denke. Also würde ich ihn mir lieber auszahlen lassen…

Danke für deine Geduld :wink:

Holla zusammen

Also jetzt richtig: Ich habe einen Vertrag, in dem steht ein
Datum (ich glaube 24.8.2008) aber da das Verhältnis mit
Bestehen der mündlichen Prüfung endet --> 8.7. muss der
Urlaub entweder anteilig oder voll gewährt werden…

Der Urlaub muss volgewehrt werden weil du über den 01.06. beschäftigt bist.

Und da ist eben die Frage, ob mir für den Monat Juli Tage zu
stehen?!

DAs kann ich auch grade nicht beantworten sry. Der Monat ist angefangen (08.07).

Weiterhin frage ich mich, wenn ich alle Tage aufhebe
und woanders anfange, ob mir der AG dann die Resttage gewährt,
was ich nicht denke.

Von was für Resttagen redest du?

Also würde ich ihn mir lieber auszahlen
lassen…

hmmm… wenn dein Arbeitgeber nett ist dann zahlt er die aus, aber da solltest du anfragen.

Danke für deine Geduld :wink:

PITTE

Gruß Nocthor

Hossa :smile:

Das ist eigentlich recht einfach. Endet dein Arbeitsvertrag bis zum 30.06. (einschließlich), hast du nur Anspruch auf anteiligen Urlaub. Endet dein Arbeitsvertrag in der zweiten Jahreshälfte, also ab dem 01.07., hast du Anspruch auf deinen vollen Jahresurlaub!

Der neue Arbeitgeber hat ein Anrecht auf eine Bescheinigung des alten Arbteigebers, in der die Anzahl der von dir bereits genommenen Urlaubstage steht. Der neue Arbeitgeber wird dir dann entsprechend weniger Urlaub für den Rest des Jahres zugesetehen.

Viele Grüße

Stefan