Hallo,
habe gerade einen Aushilfsvertrag bekommen. Da ich aber schon 3 Tage Urlaub geplant hatte, stehen diese mir überhaupt zu? Arbeite nur als Aushilfe in Krankheitsvertretung oder Urlaub, sprich:Bin nicht jeden tag dabei.
Kann ich diese einfach anmelden und nehmen?
Oder kennt jemand eine Seite bei der ich nachlesen könnte?
Vielen Dank im Voraus!
Annika
Hallo
Seit wann besteht denn das Arbeitsverhältnis?
Gruß,
LeoLo
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Hallo
Also ein Recht darauf, daß der AG Dir überhaupt bezahlten Erholungsurlaub genehmigen muß, hast Du erst, nachdem die Wartezeit (erste sechs Monate des AV) erfüllt ist. Du bist somit auf den guten Willen des AG angewiesen, Dir entweder bezahlt oder aber unbezahlt jetzt schon Urlaub zu gewähren.
Gruß,
LeoLo
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