Hallo,
wie ist es wenn ich einen befristeten Arbeitsvertrag habe der zum 30.06. ausläuft mit dem Jahresurlaub?
Habe ich den vollen anspruch oder nur einen anteiligen?
Vielen Dank schon mal im vorraus
Buddhalove
Hallo,
wie ist es wenn ich einen befristeten Arbeitsvertrag habe der zum 30.06. ausläuft mit dem Jahresurlaub?
Habe ich den vollen anspruch oder nur einen anteiligen?
Vielen Dank schon mal im vorraus
Buddhalove
leider im Urlaub
Hallo Buddhalove,
wenn Du nicht nach einem Tarifvertrag arbeitest, gilt das Bundesurlaubsgesetz = 2 Arbeitstage für jeden vollen Monat.
Gruß Fredo
Hallo, der Urlaubsanspruch ist anteilig. Viele Grüße
Da das Vertragsende bekannt ist wird der Urlaub auch nur anteilig gewaehrt.
Hi,
also unter der Annahme, dass der befristete Arbeitsvertrag schon im Vorjahr bestanden hat, also in diesem Jahr die sechs Monate voll sind (und somit die 6 Monate Wartezeit nach dem Bundesurlaubsgesetz erfüllt sind), beträgt der Urlaubsanspruch anteilig 6/12 vom tariflichen/arbeitsvertraglichen Urlaubsanspruch.
Viele Grüße
Iris
Auf jeden Fall hast Du Anspruch auf die Hälfte des Jahresurlaubs. Urlaubsrecht sagt, dass Dir der Jahresurlaub zusteht bei einer Kündigung, wie es bei einem befr. Vertrag ist, kann ich nicht genau sagen.
Hallo,
ich denke, das Sie nur einen anteiligen Anspruch haben.
LG Oliver
Hallo,
in der Regel hat man einen anteiligen Urlaubsanspruch.
Es sei denn, dass in dem angewendeten Manteltarifvertrag oder in irgendeiner anderen Betriebsvereinbarung etwas anderes vereinbart ist.
Schönen Abend ankral
Hallo Buddhalove,
selbstverständich bemißt sich der Urlaubsanspruch auch nur anteilig, d.h. wenn z.B. für das volle Kalenderjahr 26 Tage angesetzt sind wird dies : 12 geteilt und ergibt einen Anteil von 2,16 Tagen pro Monat.
Bei Summen unter 0,49 wird abgerundet und bei 0,5 wird aufgerundet (Beispiel: 12,5 Tage = 13 Tage; 12,4 Tage = 12 Tage Urlaub).
In Ihrem Falle wären es dann bei 6 Monaten ausgehend von 26 Tagen = 13 Tage!!!
MFG Octo-Juro
Hallo,
da das Ausscheiden im ersten Halbjahr liegt ist der Urlaubsanspruch 1/12 anteilig. Sie haben keinen Anspruch auf den kompletten Jahresurlaub.
Vg
Milan
Hallo,
bei einem befristeten Vertrag, der zum 30.06. ausläuft hast du nur Anspruch auf den halben Jahresurlaub.
wie ist es wenn ich einen befristeten Arbeitsvertrag habe der
zum 30.06. ausläuft mit dem Jahresurlaub?
Habe ich den vollen anspruch oder nur einen anteiligen?
Hallo Buddhalove,
der volle Urlaubsanspruch wird erst nach einer Wartezeit von 6 Monaten erreicht (§4 BUrlG).
§ 5 BUrlG regelt den Teilurlaub, wenn die Wartezeit nicht erfüllt ist
(1) Anspruch auf ein Zwölftel des Jahresurlaubs für jeden vollen Monat des Bestehens des Arbeitsverhältnisses hat der Arbeitnehmer
a) für Zeiten eines Kalenderjahres, für die er wegen Nichterfüllung der Wartezeit in diesem Kalenderjahr keinen vollen Urlaubsanspruch erwirbt;
b) wenn er vor erfüllter Wartezeit aus dem Arbeitsverhältnis ausscheidet;
c) wenn er nach erfüllter Wartezeit in der ersten Hälfte eines Kalenderjahres aus dem Arbeitsverhältnis ausscheidet.
mfg
Ricko