Hallo, vielleicht kann mir jemand weiter helfen?
Nehmen wir einmal an, XYZ war mit einem befristeten Arbeitsvertrag für 6 Monate beschäftigt. XYZ hat aber nach 4 Monaten gekündigt. 5 Tage Woche a 2 Stunden Arbeitszeit.
Wieviel Urlaubsanspruch steht XYZ evtl. zu? Oder gibt es eine Regelung, dass man erst nach 6 Monaten , wenn der Vertrag verlängert wird, einen Urlaubsanspruch hat? Das wäre ja echt der Hammer, denn der Betrieb verlängert, so wie XYZ weiß bis zu 3 X. Über jede Antwort würde ich mich freuen.
LG, amara7756
ach dreimal. Ich kenne Firmen, die verlängern so oft wie sie wollen. xyz ist bereits zum 4x in die Verlängerung gegangen.
Das zerrt an den Nerven.
Also Urlaubsanspruch hat xyz natürlich schon. und zwar den Jahresurlaubsanspruch geteilt durch die normalerweise 12 Monate und dann x5, wenn 5 Monate gearbeitet wurden.
Aber ich weiß nicht genau, wie das ist, wenn man 5x die Woche 2 Std. arbeitet. Ob man dann auch die vollen Tage hat.
Dazu gibt es vielleicht noch ein anderes Posting.
Gruß