Eine Angestellte im öffentlichen Dienst hat einen befristenden Vetrag vom 07.08.06 - 25.10.06.
Wie ist dann ihr Urlaubsanspruch?
Laut Personalamt bekommt sie nur 3 Tage Urlaub, da sie nur im September einen vollen Monat gearbeitet hat.
Laut Rechtsanwaltsgehilfen stehen ihr Urlaubstage für 2 volle Monate zu (7.8.-6.9. und 7.9.-6.10.)
Welche dieser Aussagen ist nun richtig?
Welche dieser Aussagen ist nun richtig?
Letztere.
Gibt es dazu einen Paragraphen auf den die Angestellte beim Personalamt hinweisen kann?
Gibt es dazu einen Paragraphen auf den die Angestellte beim
Personalamt hinweisen kann?
Zitat: „(1) Anspruch auf ein Zwölftel des Jahresurlaubs für jeden vollen Monat* des Bestehens des Arbeitsverhältnisses hat der Arbeitnehmer“
* = nicht Kalendermonat!
http://bundesrecht.juris.de/burlg/__5.html
(und da du auch hier wieder völlig grußlos daher kommst, lass ichs jetzt auch einfach bleiben)
Gibt es dazu einen Paragraphen auf den die Angestellte beim
Personalamt hinweisen kann?
Zitat: „(1) Anspruch auf ein Zwölftel des Jahresurlaubs für
jeden vollen Monat* des Bestehens des Arbeitsverhältnisses hat
der Arbeitnehmer“
* = nicht Kalendermonat!
http://bundesrecht.juris.de/burlg/__5.html
Hallo Xolophos,
vielen Dank für die schnelle und qualifizierte Antwort!
(und da du auch hier wieder völlig grußlos daher kommst,
lass ichs jetzt auch einfach bleiben)
Sorry, war nicht böse gemeint!
Nochmals danke,
Nian
o.t.
Hallo Nian,
Sorry, war nicht böse gemeint!
Entschuldigung angenommen. 
MfG
@Ivo … ohne Benachrichtigung … 