Urlaubsanspruch bei Befristung

Hallo,

Viele glauben, dass auch bei einem kürzer als einen Monat dauernden Arbeitsverhältnis anteilig Urlaubsanspruch entsteht.

Dies ist nicht so ganz richtig.

Teilurlaub wird nur für jeden vollen geleisteten Beschäftigungsmonat in Höhe von einem Zwölftel gewährt. Angefangene Teilmonate bleiben außer Betracht. Der Beschäftigungsmonat ist nicht mit dem Kalendermonat identisch.

Ein Urlaubsanspruch von einem Zwölftel wäre also entstanden, wenn das Arbeitsverhältnis vom 12. des Monats bis zum 12. des Folgemonats gedauert hätte. In Ihrem Fall ist dies ein anderer Tag aber trotzdem dann ein voller Beschäftigungsmonat.

Grüße
gorbes

Hallo,

Viele glauben, dass auch bei einem kürzer als einen Monat dauernden Arbeitsverhältnis anteilig Urlaubsanspruch entsteht.

Dies ist nicht so ganz richtig.

Teilurlaub wird nur für jeden vollen geleisteten Beschäftigungsmonat in Höhe von einem Zwölftel gewährt. Angefangene Teilmonate bleiben außer Betracht. Der Beschäftigungsmonat ist nicht mit dem Kalendermonat identisch.

Ein Urlaubsanspruch von einem Zwölftel wäre also entstanden, wenn das Arbeitsverhältnis vom 7. des Monats bis zum 6. des Folgemonats gedauert hätte. In Ihrem Fall ist dies trotzdem dann ein voller Beschäftigungsmonat.

Somit steht Ihnen aus meiner Sicht auch Urlaub zu!
Grüße
gorbes

Urlaubsanspruch bei Befristung
Vielen Dank für die vielen Antworten, die mir zeigen das ich nicht alleine so denke.
Meine Personalabteilung prüft noch immer… Sobald ich etwas höre werde ich berichten.

Vielen, vielen Dank