Urlaubsanspruch bei Befristung

Meine Befristung läuft aus (Sachgrundlos 2 Jahre) nun geht es um meinen Urlaubsanspruch:
Der Vertrag lief über genau 24 Monate (vom 07.04.2011-06.04.2013) Jetzt soll ich aber nur für 22 Monate Anspruch auf Urlaub haben, weil der erste und der letzte Monat ja nicht komplett sind… Das halte ich für so nicht richtig kann aber keine Rechtsgrundlagen dafür finden. Kann mir bitte jemand helfen… Danke

Leider kann ich nicht helfen.

Hallo,
wenn ich es richtig verstehe, dann hast Du nur die möglichkeit deinen Urlaubsanspruch auf einen tag runterzurechnen und multipliziere es mit der genauen Tagesanzahl die du gearbeitet hast! Ansonsten wüsste ich ehrlich gesagt nicht, wie Du es anders „beweisen“ kannst: LG Oliver

Der Arbeitsvertrag läuft genau 2x12 Monate = 24 Monate
Daraus ergibt sich dein Urlaubsanspruch laut Bundesurlaubsgesetzt. Tarifverträge regeln das noch einmal genauer sind aber nur gültig für Gewerkschaftsmitglieder.

Vielen Dank das sehe ich eigentlich genauso doch mein AG meint man müsste jedes Kalenderjahr einzeln betrachten und somit hätte ich nur Anspruch auf Urlaub für 22 Monate… Für eine Angabe in einem Urteil oder ähnlichem wäre ich sehr dankbar… LG

Der Arbeitsvertrag läuft genau 2x12 Monate = 24 Monate
Daraus ergibt sich dein Urlaubsanspruch laut
Bundesurlaubsgesetzt. Tarifverträge regeln das noch einmal
genauer sind aber nur gültig für Gewerkschaftsmitglieder.

Ich würde mal den AG nach der Rechtsgrundlage für diese Aussage fragen, denn der AV lief ja fast taggenau über 24 Monate, ergo auch Anspruch darauf.

Danke das werde ich morgen gleich mal machen.

Ich würde mal den AG nach der Rechtsgrundlage für diese
Aussage fragen, denn der AV lief ja fast taggenau über 24
Monate, ergo auch Anspruch darauf.

Ich habe jedes Kalenderjahr betrachtet. Ihr Arbeitavertrag läuft von 06.04.2011 - 04.04.2013.

Ich berechne das so : von 01.04.2011 - 01.04.2013 es die und bleiben so 2 x 12 Monate. Nach meiner Berechung werde sie um so gar um Zwei Tage betrogen in der Urlaubsberechnung betrogen. Arbeitsgerichtsurteil müssten sie sisch aus den entsprechenden veröffentlichten Gerichtsurteil selbst suchen ich darf sie hier nicht veröffentlichen. ( Datenschutzgründen)
Vielen Dank das sehe ich eigentlich genauso doch mein AG meint
man müsste jedes Kalenderjahr einzeln betrachten und somit
hätte ich nur Anspruch auf Urlaub für 22 Monate… Für eine
Angabe in einem Urteil oder ähnlichem wäre ich sehr dankbar…
LG

Der Arbeitsvertrag läuft genau 2x12 Monate = 24 Monate
Daraus ergibt sich dein Urlaubsanspruch laut
Bundesurlaubsgesetzt. Tarifverträge regeln das noch einmal
genauer sind aber nur gültig für Gewerkschaftsmitglieder.

Der AG meint es zählen nur ganze Monate also fällt April 2011 und April 2013 raus…

Hallo Sopas68,

dein Arbeitgeber verhält sich hier absolut mies.

Es ist richtig, dass man Urlaub laut §5 BUrlG nur für volle Monate erhält. Ein Arbeitszeitraum vom 15.7. bis zum 31.08. würde also nur zu einem Urlaubsanspruch auf 1/12 des Jahresurlaubs führen (und nicht etwa 1.5 Zwölftel).

Im Gesetz ist aber von Monaten , die Rede, und nicht etwa von KALENDERmonaten. Der von Ihnen benannten Zeitraum umfasst volle 24 Monate, auch wenn das Vertragsende nicht auf das Ende eines Kalendermonats fällt. Also haben Sie auch Anspruch auf Urlaub für 24 Monate, und nicht nur für 22.

Mein Rat: Widersprechen Sie Ihrem Arbeitgeber unter Verweis auf das Gesetz und machen Sie Ihren Anspruch auf den Urlaub geltend.

Wenn Ihr Arbeitgeber sich weigert, suchen Sie unbedingt einen Anwalt auf, der Ihnen hilft, Ihre Interessen zu vertreten. Durch die von Ihnen beschriebene Vorgehensweise benachteiligt Ihr Arbeitgeber meines Erachtens eindeutig befristet beschäftigte Mitarbeiter gegenüber den unbefristet Beschäftigten. Das sollten Sie sich nicht gefallen lassen.

Viele Grüße
tinastar

Hallo Tinastar33,
vielen Dank für die Antwort. Ich werde das morgen gleich tun und hoffen das ich deswegen nicht unbedingt einen Anwalt aufsuchen muss, aber das Unternehmen geht so mit seinen Mitarbeitern um. Zwei Jahre sachgrundlos beschäftigen, Hoffnung auf Verlängerung machen und dann raus und den Nächsten holen. Das ist wirklich das letzte und daher will ich sie mit dem Urlaubsanspruch auf jedem Fall nicht durchkommen lassen.
LG
Sopas

Hallo,
sofern Ihr Urlaub nicht tarifvertraglich geregelt ist, gelten die Bestimmungen des Bundesurlaubsgesetz.

Nach § 5 Absatz 1c BurlG besteht ein Anspruch auf ein Zwölftel des Jahresurlaubs für jeden vollen Monat des Bestehens des Arbeitsverhältnisses, sofern er in der ersten Jahreshälfte ausscheidet. Das heißt sowohl der Eintritts- als auch der Austrittsmonat wird leider nicht mitgerechnet.

Gruß
Alex

Der Urlaubanspruch besteht für volle 24 Monate, z.B. bei 30 Urlaubstagen pro Jahr geteilt durch 12 = 2,5 Tage pro Monat, das sind also 60 Tage für die 24.
Die angefangenen zwei Monate (April 2011 und 2013) zählen in jedem Fall mit !! Wenn jemand z.B. zu Beginn eines Monats eintritt, aber am 15. eines Monat auscheidet, wird für diesen letzten Monat der Urlaubsanspruch anteilig berechnet, also 2,5 Tage / 30 x 15 Tage = 1,25 Tage, abgerundet noch 1 Tag.

Hallo,

dass ist rechtlich in Ordnung, denn nach dem Bundesurlaubsgesetz besteht jeweils nur Anspruch für einen vollen Monat.

§ 5 Teilurlaub

(1) Anspruch auf ein Zwölftel des Jahresurlaubs für jeden vollen Monat des Bestehens des Arbeitsverhältnisses hat der Arbeitnehmer
a)
für Zeiten eines Kalenderjahrs, für die er wegen Nichterfüllung der Wartezeit in diesem Kalenderjahr keinen vollen Urlaubsanspruch erwirbt;
b)
wenn er vor erfüllter Wartezeit aus dem Arbeitsverhältnis ausscheidet;
c)
wenn er nach erfüllter Wartezeit in der ersten Hälfte eines Kalenderjahrs aus dem Arbeitsverhältnis ausscheidet.
(2) Bruchteile von Urlaubstagen, die mindestens einen halben Tag ergeben, sind auf volle Urlaubstage aufzurunden.
(3) Hat der Arbeitnehmer im Falle des Absatzes 1 Buchstabe c bereits Urlaub über den ihm zustehenden Umfang hinaus erhalten, so kann das dafür gezahlte Urlaubsentgelt nicht zurückgefordert werden.

Schönen Gruß

Holger

Hallo Sopas68,

Rechtsgrundlage ist das Bundesurlaubsgesetz, lt. § 5 besteht Anspruch auf Teilurlaub (von einem Zwölftel) für jeden vollen Monat. Dies ist auch für Deine nicht kompletten Monate anwendbar. Kannst damit argumentieren, dass Dir laut Urlaubsgesetz auch anteiliger Urlaub zusteht. Der Arbeitgeber hat dann eben den anteiligen Anspruch für die angebrochenen Monate auszurechnen, was bei Dir ganz leicht ist, weil es im Ergebnis auch 2 volle Monate sind.
Du kannst Dich auch noch beim Arbeitsgericht schlau machen, dort gibt es oft eine Stelle, die arbeitsrechtliche Auskünfte gibt. Ich denke, die Info müsste reichen, wenn Du bei Deinem Arbeitgeber so argumentierst, er hat’s halt mal versucht…
Und hast an ein Arbeitszeugnis gedacht? Ist auch wichtig!
Viel Erfolg!
Claudia

Vielen Dank für die Antwort, das Arbeitszeugnis ist bereits beantragt und die Sache mit dem Urlaub ist in der Prüfung. Der BR hat mir auf Nachfrage bereits Mitgeteilt, das er sich ggf. auch noch mit einschaltet falls die Personalabteilung weiter auf Kalendermonate besteht… Ich werde auf jedem Fall berichten was dabei rausgekommen ist…
Danke nochmal an die Viele Hilfe hier…

Hallo,

ich würde hier auf §5 BUrlG verweisen. Da steht zitiert

§ 5 Teilurlaub
(1) Anspruch auf ein Zwölftel des Jahresurlaubs für jeden vollen Monat des Bestehens des Arbeitsverhältnisses hat der Arbeitnehmer […]

da hier nicht Kalendermonat steht, sondern richtig ausgeschrieben Monat, was bei Ihnen ja der Fall ist, würde ich hierrauf verweisen. Weiß aber nicht, ob das funktioniert.

MfG

Die rechtlichen Grundlagen lauten: Bundesurlaubsgesetz und Entgeltfortzahlungsgesetz. Bei weiteren Problemen hilft auch die kostenlose Rechtsberatung bei den Gewerkschaften (für Mitglieder).

Dauerte etwas!!!
Aber meine Berechnungen sind Richtig!
Leider darf ich aus Mangeln von Informationen hier keine Berechnung anstellen.
Ich rate dir daher die für dich zuständige Gewerkschaft oder ein Argeitgericht an zu rufen!
Vielen dank für dein Vertrauen!!!

Der AG meint es zählen nur ganze Monate also fällt April 2011
und April 2013 raus…

Hallo,
ich bin da deiner Meinung, aber ich glaube da kommst du nur mit einem Juristen weiter.