Urlaubsanspruch bei berufsunfähigkeit

Ich bin nach längerer Krankschreibung berufsunfähig und bekomme für ca. 2 Jahre Rente wegen voller Erwerbminderung.Ist es richtig, das mir bei Beendigung meines Arbeitsverhältnisses der Urlaub für das Jahr 2010 nicht voll zusteht(zwecks Abgeltung), sondern nur für die Zeit, in der die Rente noch nicht gezahlt wurde?
Würde mir bei einer Abfindung diese Rente gekürzt?

Hallo,
ohne Anspruch auf Korrektheit, kann ich dazu folgende Anmerkungen (sh. unten) machen.

Ich bin nach längerer Krankschreibung berufsunfähig und
bekomme für ca. 2 Jahre Rente wegen voller Erwerbminderung.

Anm.: Volle EM-Rente bekommt man, wenn man nicht mehr als 3 Stunden am Tag arbeiten kann bzw. wenn die entspr. Altersgrenze erreicht ist, auch wenn man berufsunfähig ist. Daher gehe ich davon aus, daß Dein bisheriges Arbeitsverhältnis spätestens mit Beginn der Rente beendet wurde.

Ist

es richtig, das mir bei Beendigung meines Arbeitsverhältnisses
der Urlaub für das Jahr 2010 nicht voll zusteht(zwecks
Abgeltung), sondern nur für die Zeit, in der die Rente noch
nicht gezahlt wurde?

Anm.: Meines Erachtens hat der Urlaubsanspruch nichts mit der Rente zu tun. Der Anspruch auf Urlaub leitet sich aus dem Bundesurlaubsgesetz ab: http://www.sidiblume.de/info-rom/arb_re/allg_ar/burl…
§4 besagt, dass ab dem 6ten Monat der volle Urlaubsanspruch geltend gemacht werden kann. Es ist also massgeblich, wann Dein Arbeitsverhältnis beendet wurde.

Würde mir bei einer Abfindung diese Rente gekürzt?

Anm.: Meines Erachtens hat Rente nichts mit der Abfindung zu tun. Die Abfindung ist ein Ersatz für entgangenes Gehalt, wird normal versteuert und es werden die vorgeschriebenen Sozialleistungen abgeführt. Dies bedeutet aus meiner Sicht, dass eine Abfindung die Beitragszahlen auf Deinem Rentenkonto erhöht und daraus resultiert eine höhere EM-Rente. Falls Du Arbeitslosengelt bezogen hast und Deine EM-Rente rückwirkend in der Zeit der Arbeitslosigkeit beginnt, wird das Arbeitslosengeld mit der Nachzahlung der EM-Rente verrechnet.

Grundsätzlich würde ich empfehlen, dass Du Dich bei einer Beratungsstelle der DRV beraten lässt. Auch beraten wirst Du durch den VDK oder einen Rentenberater (eine Liste der Berater in Deiner Region findest Du auf der Website des DRV)

Ich hoffe ich konnte ein paar Tips geben…

Viele Grüße
Volker

Aufhebung besteh,Arb.verh/.Abfindung bei EM-Rente

An Volker!
Danke für deine Antwort.Ich habe mich sicher etwas ungünstig ausausgedrückt.
Ich bekomm eine Erwerbsminderungsrente,habe noch ein Arbeitsverhältnis und bin noch einiges vom Rentenalter entfernt.
Evtl. würde ich einen Aufhebungsvertrag machen.Habe ich Anspruch auf Urlaubsabgeltung für das volle Jahr oder steht mir ab Beginn der Rentenzahlung kein Urlaub mehr zu?
Wird die Abfindung als Einkommen gewertet, welches zu einer Verringerung der Rente führen würde?
Viele Grüße
thommestee

Hallo,
bisher war mir unbekannt, daß die DRV eine volle Erwerbsminderungsrente zahlt, wenn der Empfänger gleichzeitig noch einen Job hat. Die Hinzuverdienstgrenzen für volle Erwerbsminderungsrenten liegt typischerweise bei 400 Euro je Monat. Alles was darüber hinausgeht, mindert die Rente.

Eine weitere Bedingung für die volle EM-Rente ist, daß Du nicht in der Lage bist, länger als 3 Stunden am Tag zu arbeiten. Bei teilweiser EM-Rente liegt die Grenze bei 6 Stunden am Tag.

Solltest Du Dich entschliessen, Dein Arbeitsverhältnis zu beenden und es wird Dir eine Abfindung gezahlt, hat diese Abfindung keinen Einfluss auf die Höhe Deiner Rente. Wenn Du eine Abfindung erhälst und davon Sozialabgaben abgezogen werden, erfährt das die Rentenversicherung und Deine Rente sollte neu berrechnet werden.

Die Höhe Deines Urlaubsanspruchs richtet sich nach dem o.g. Gesetz. Hast Du bspw. 7 Monate gearbeitet und kündigst steht Dir der volle Urlaubsanspruch zur Verfügung. Diesen Urlaub musst Du dann natürlich in Anspruch nehmen, solange Dein Arbeitsverhältnis besteht. Nach Beendigung Deines Arbeitsverhältnisses und der Auszahlung der Abfindung bzw. des letzten Gehalts, kannst Du keine Ansprüche gegen Deinen ehemaligen Arbeitgeber mehr geltend machen… auch keine Urlaubsansprüche.

Zu Deiner letzten Frage? Abfindungen sind immer steuerpflichtiges und sozialversicherungspflichtges Einkommen. Sozialversicherungspflichtiges Einkommen verringert nicht die Rentenansprüche, sondern erhöht sie, da Du mehr Geld in die Rentenversicherung eingezahlt hast.

Grüße
Volker