Hallo,
wer weiß etwas darüber?
Eine Frau bekommt im Oktober 2006 ein Beschäftigungsverbot wegen Schwangerschaft bis zum Ende der SS (Juni 2007) ausgesprochen.
Steht ihr dann trotzdem Urlaub von Ihrem Areitgeber für diese Zeit zu? Wie würde dieser dann berechnet werden und bis wann müsste er abgegolten sein, wenn sie 1 Jahr Elternzeit in Anspruch nimmt???
Hi!
Steht ihr dann trotzdem Urlaub von Ihrem Areitgeber für diese
Zeit zu?
Ja
Wie würde dieser dann berechnet werden
Für jeden VOLLEN Monat der Beschäftigung (Beschäftigungsverbot zählt als solche) ein Zwölftel.
Das gilt allerdings nur, wenn für den übergesetzlichen teil nichts anderes vereinbart ist.
und bis wann
müsste er abgegolten sein,
Abgegolten im Sinne von ausgezahlt? Bei Austritt (nur dann ist Urlaub abzugelten).
wenn sie 1 Jahr Elternzeit in
Anspruch nimmt???
Der Urlaub verfällt während der Elternzeit nicht.
LG
Guido
Hi Hi!
Vielen Dank für die umgehende und aussagekräftige Antwort!
LG
Johanna
[Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]
mal richtig hinterherhinke:
Für jeden VOLLEN Monat der Beschäftigung (Beschäftigungsverbot
zählt als solche) ein Zwölftel.
Das gilt allerdings nur, wenn für den übergesetzlichen teil
nichts anderes vereinbart ist.
neeee, nicht ganz.
Für jeden VOLLEN Monat Elternzeit wird ein Zwölftel des Urlaubsanspruchs abgezogen d.h. wenn Beginn Elternzeit am 2.5. dann steht der AN für den Mai noch Urlaub zu.
Und ich bin mir ziemlich sicher, dass gerade aufgrund von Schwangerschaft/Beschäftigungsverbot/Mutterschutz diese Zwölftelung auch für den übergesetzlichen Teil gilt und vertragsmäßig nicht ausgeschlossen werden kann - zumind. bis zu dem Zeitpunkt an dem auch Männer schwanger werden 
Nach der Elternzeit kann der Urlaub im laufenden oder im nächsten Urlaubsjahr beansprucht werden.
Endet das Beschäftigungsverhältnis während oder zum Ende der Elternzeit ist der Urlaub abzugelten.
Gruß Bröselchen
Hi!
Für jeden VOLLEN Monat Elternzeit wird ein Zwölftel des
Urlaubsanspruchs abgezogen d.h. wenn Beginn Elternzeit am 2.5.
dann steht der AN für den Mai noch Urlaub zu.
Touché!
Wenn man eine leicht andere betriebliche Regelung hat, verpasst man manchmal den Sinn für’s Wesentliche 
Danke für die Korrektur.
Und ich bin mir ziemlich sicher, dass gerade aufgrund von
Schwangerschaft/Beschäftigungsverbot/Mutterschutz diese
Zwölftelung auch für den übergesetzlichen Teil gilt und
vertragsmäßig nicht ausgeschlossen werden kann - zumind. bis
zu dem Zeitpunkt an dem auch Männer schwanger werden 
Naja - das kommt dann auf die Formulierung an. Natürlich sollte man sich nicht explizit auf die Schwangerschaft berufen, wenn man solche Sachen formuliert.
LG
Guido
Naja - das kommt dann auf die Formulierung an. Natürlich
sollte man sich nicht explizit auf die Schwangerschaft
berufen, wenn man solche Sachen formuliert.
BEEG
§ 17 Urlaub
(1) Der Arbeitgeber kann den Erholungsurlaub, der dem Arbeitnehmer oder der
Arbeitnehmerin für das Urlaubsjahr zusteht, für jeden vollen Kalendermonat der
Elternzeit um ein Zwölftel kürzen.
Ich denke da kommt kein AV oder TV dran vorbei. Es wird sich ausdrücklich auf den Urlaub der der Arbeitnehmerin im Urlaubsjahr zusteht bezogen und NICHT auf den gesetzlichen Jahresurlaub.
lg
Bröselchen
Hi!
Ich denke da kommt kein AV oder TV dran vorbei. Es wird sich
ausdrücklich auf den Urlaub der der Arbeitnehmerin im
Urlaubsjahr zusteht bezogen und NICHT auf den gesetzlichen
Jahresurlaub.
Ich sehe das anders, da man bei dieser Frage ziemliche Vertragsfreiheit genießt, habe aber jetzt ausdrücklich keine Lust (auch nicht wirklich die Zeit), um mir da ein Urteil oder ähnliches zu angeln.
Tut hier aber wohl auch nix zur Sache bei der Beantwortung der Frage… 
LG
Guido