Hallo
folgender Sachverhalt:
Eine Arbeitehmerin (AN) ist unbefristet im Rettungsdienst angestellt
Urlaubsanspruch 24 Tage.
Am 18.05.12 wird ihr die Schwangerschaft bestätigt und 3 Wochen krankgeschrieben.
Entbindungstermin ist der 14.01.2013
Am 21.06.2012 wird ihr das sofortige Beschäftigungsverbot nach § 4 des MuschG ausgesprochen, nach Auswertung einer individuellen Gefährdungsbeurteilung am Arbeitsplatz durch Pflegedienstleitung und Betriebsarzt.
Mutterschutzbeginn 30.11.2012
Mutterschutzende 14.03.2013
Elternzeitende: 15.11.2013
Die AN hatte für 2012 noch 17 Urlaubstage.
Die 17 wurden genehmigt (wurden Mitte November 2011 beantragt).
Da war die AN aber schon im BV.
Was steht ihr an Urlaub von 2012 und 2013 nun wirklich noch zu? Kann sie den Urlaub nehmen, wenn sie aus der Elternzeit wieder die Beschäftigung aufnimmt?
LG Martin