Hallo!
Es geht um einen Teilzeitvertrag über 4 Stunden 2 mal die Woche fest angestellt mit regelmäßiger Arbeitszeit von ca. 6 Stunden pro Tag. Sehr selten mal etwas weniger, regelmäßig deutlich mehr.
Auf das gesamte letzte Jahr verteilt im Schnitt 6,5 Stunden pro Tag (Urlaubstage à 4 Stunden eingerechnet).
Auf einen 6-Stunden-Vertrag umzustellen wird abgelehnt, da die Buchhaltung dann erst dieses 2-Tage à 6-Stunden-Modell neu aufnehmen müsste und die 6 Stunden ja nicht immer gearbeitet werden können.
Das wäre ja noch kein Problem, wenn nicht der Urlaub auch immer nur 4 Stunden am Tag bezahlt werden würde und man damit jedesmal Einkommenseinbußen hat wenn man Urlaub nimmt.
Gibt es da irgendeine Regelung, Urteile, Gesetze dafür?
Vielen Dank für Eure Hilfe!