Urlaubsanspruch bei eigener Kündigung

Hallo,

ich habe drei Jahre meine Ausbildung in einer Behörde gemacht und danach wurde ich hab dem 13.07.2010 nathlos übernommen. Jetzt habe ich meinen Vertrag zum 15.11.2010 gekündigt. Nun wollte ich mal fragen wie das mit meinem Urlaubsanspruch aussieht! Habe einen Grundanspruch von 26 Urlaubstagen und habe erst 7 Tage genommen, d.h. noch 19 Resturlaubstage. Stehen mir die jetzt noch alle zu oder wird mir für November und Dezember noch was gekürzt?

Vielen Dank!

LG

sehr geehrter schnautzer90

Leider mein Berufliche Beschaeftigung und Kentniss hat ueberhaupt nichts mit was du suchst zu tun. Ich bin immobillien makler. Wen du suchst ist einen Arbeits-Recht Experte.

Viel Glueck mit deinem Such
Alexander pagoulatos
Immobillienmakler

Im Normalfall stehen Ihnen nur die Tage bis Mitte November zu. Das heißt, die 26 Tage durch 12 Monate -
abzüglich der 7 schon genommenen Urlaubstage und abzüglich Tage für 1 1/2 Monate.
Es sei denn, Sie hätten Vertraglich etwas anderes vereinbart.

Hallo,

ich denke die Rechnung ist ganz einfach. Nachdem der Urlaubsanspruch also immer für die Monate gehört, für die man gearbeitet hat besteht folgender Anspruch:

26 Tage/12 = 2,1 Tage pro Monat. Bei 10 Monaten ergibt sich ein Anspruch von 21 Tagen. 7 Bereits genommen, also noch 14 Tage übrig.

Sollte es evtl Sonderregelungen geben, müssten die im Arbeitsvertrag gerefgelt sein, den kenn eich leider nicht. Einfach mal unter dem Punkt Urlaub nachsehen.

Ich hogg eich konnte etwas helfen?

Viele Grüße

Roland Wettberg

Hallo

irgendwie ist da ein missverständnis entstanden.
ich kenne mich mit dem thema nicht so aus. sorry

lg

Hallo,

ich habe drei Jahre meine Ausbildung in einer Behörde gemacht
und danach wurde ich hab dem 13.07.2010 nathlos übernommen.
Jetzt habe ich meinen Vertrag zum 15.11.2010 gekündigt.
Stehen mir die jetzt noch alle zu oder wird mir für November und Dezember noch was gekürzt?

Vielen Dank!

LG

Hallo Schnauzer90,

entschuldige, dass ich erst heute auf Deine Frage antworten kann.
Deine Frage ist relativ einfach zu beantworten. Da Du aus persönlichen Gründen gekündigt hast reduziert sich Dein Urlaubsanspruch entsprechend der geleisteten Dienstzeit, hier werden in der Regel volle Monate gerechnet. Sprich 26 Tage „/“ durch 12 Monate „*“ 10 Monate.
Anders verhält es sich, wenn aus betrieblichen / dienstlichen Gründen Dein Dienstverhältniss beendet wird, hier greift dann die Regel; „Dienstende vor dem 01.07. des lfd. Jahres“ 50% ansonsten 100% des Jahresurlaubes.
Auf Abgeltung des Urlaubs der durch den Dienstherrn bewilligt, jedoch noch nicht gewährt wurde besteht weiterhin Anspruch.
Inwieweit es bei Deiner Behörde noch weitergehende Regelungen gibt kann ich von hier aus nicht sagen.
Ich hoffe ich konnte Dir etwas weiter helfen

Mit freundlichen Grüßen

Günter