Hallo,
ich habe in dem obeng gennanten Zusammenhang eine Frage. Da mir nicht bekannt ist, als auch ich nicht durch das Bundesurlaubsgesetz durchsteige und erst recht nicht versteh.
Es geht um folgenden Beschäftigungs Art 80 Stunden im Monat an 4 Tagen die Woche.
Nun hat der Arbeitgeber bereits eine Aussage getätigt und ich möchte ihn nicht die Unwahrheit unterstellen. Aber wie heißt es den so schön Kontolle ist besser als Vertrauen.
Wie schon erwähnt es dient nicht zu einer Unterstellung für den Arbeitgeber, sonder einfach nur das Recht zu kenne welches den besteht, bei solch einer Konstelation des Arbeitsverhältnisses.
Also hoffe ich auf die eine oder andere Anwort die mal Licht in die ganze Angelegenheit bringt.