Urlaubsanspruch bei Erweiterung der Arbeitszeit

Hallo,

mal angenommen ein Student hat einen befristeten Vertrag vom 01.05.06 bis zum 30.04.08. Er hat einen Urlaubsanspruch von 30 Tagen. Da er aber nur an zwei Tagen arbeitet, wird der Urlaubsanspruch natürlich auf 12 Tage runtergerechnet. Insgesamt arbeitet er an den beiden Tagen 20 Stunden.
Seit dem 08.01.08 wurde seine Arbeitszeit auf 30 Stunden mit fünf Arbeitstagen erweitert (durch einen Nachtrag in seinem Arbeitsvertrag).
Bis zum 07.01.08 hatte er vier Tage Urlaub, gerechnet auf zwei Arbeitstage. Für die Zeit Januar bis April hat er einen Urlaubsanspruch von 10 Tagen, gerechnet auf fünf Arbeitstage.

Der Student ist nun der Meinung, sein Resturlaubsanspruch von den vier Tagen vorm 08.01.08 muss auf die fünf Arbeitstage hochgerechnet werden, er also aus den vier Tagen zehn Tage erhält und somit für die Zeit Januar 08 bis April 08 insgesamt auf 20 Tage Urlaub kommt.

Doch die Personalabteilung rechnet Ihm was ganz anderes vor. Sie sagt:
Bis zum 07.01.08 lief der Student unter dem Personalkonto 007, ab den 08.01.08 hat er ein neues Personalkonto 0815. Um das Konto 007 abzuschließen, wurden am 29.02 die vier Urlaubstage als Gutschrift auf das Konto 0815 verbucht (4 Resturlaubstage a 10 Std. = 40 Std. Gutschrift). Dadurch hat der Student für die Zeit Januar 08 - April 08 insgesamt einen Urlaubsanspruch von zehn Tagen.

Urlaub muss im Betrieb nicht übertragen werden und ist auch nach dem 31.03 gültig.

Hat der Student oder die Personalabteilung in diesem fiktiven Fall Recht?

LG und ein schönes Wochenende wünscht Fred

Die Personalabteilung
Hi!

Hat der Student oder die Personalabteilung in diesem fiktiven
Fall Recht?

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LG
Guido