Hallo,
habe eine sehr spezielle Frage, die ich in diesem Forum noch nicht gefunden habe. Für Hilfe bin ich sehr dankbar 
Nach der abgeschlossenen Ausbildung hat Person A bei der gleichen Firma ab 1.04. auf 400€ Basis angefangen zu arbeiten. 24 Tage Urlaub stehen Person A zu. Ab 1.09. fängt Person A eine zweite Ausbildung bei einer anderen Firma an, wo Person A allerdings 30 Urlaubstage zustehen.
Weiß jemand wie das dann gerechnet wird und ob das überhaupt auf 400€-Basis verrechnet wird?
Hallo,
Hallo,
habe eine sehr spezielle Frage, die ich in diesem Forum noch
nicht gefunden habe.
Die einzelnen Fragen wurden hier schon sehr oft beantwortet.
Für Hilfe bin ich sehr dankbar 
Scho’ recht.
Nach der abgeschlossenen Ausbildung hat Person A bei der
gleichen Firma ab 1.04. auf 400€ Basis angefangen zu arbeiten.
Die Ausbildung von A endete also am 31.03. ?
24 Tage Urlaub stehen Person A zu. Ab 1.09. fängt Person A
eine zweite Ausbildung bei einer anderen Firma an, wo Person A
allerdings 30 Urlaubstage zustehen.
Weiß jemand wie das dann gerechnet wird
Grundsätzlich hat A 3x für das Kalenderjahr Anspruch auf Teilurlaub gem. § 5 BUrlG, da die Ausbildungs - und Beschäftigungszeit beim ersten AG nicht zusammengerechnet werden.
- 01.01. - 31.03.: 3/12 Urlaub nach den Bedingungen (je einschl. Vergütung) des ersten Ausbildungsvertrages.
- 01.04. - 31.08.: 5/12 Urlaub nach den Bedingungen des Arbeitsvertrages.
- 01.09. - 31.12.: 4/12 Urlaub nach den Bedingungen des zweiten Ausbildungsvertrages
und ob das überhaupt
auf 400€-Basis verrechnet wird?
Der Sinn der Frage ist dunkel ???
&Tschüß
Wolfgang
Nach der abgeschlossenen Ausbildung hat Person A bei der
gleichen Firma ab 1.04. auf 400€ Basis angefangen zu arbeiten.
Die Ausbildung von A endete also am 31.03. ?
Genau
24 Tage Urlaub stehen Person A zu. Ab 1.09. fängt Person A
eine zweite Ausbildung bei einer anderen Firma an, wo Person A
allerdings 30 Urlaubstage zustehen.
Weiß jemand wie das dann gerechnet wird
Grundsätzlich hat A 3x für das Kalenderjahr Anspruch auf
Teilurlaub gem. § 5 BUrlG, da die Ausbildungs - und
Beschäftigungszeit beim ersten AG nicht zusammengerechnet
werden.
- 01.01. - 31.03.: 3/12 Urlaub nach den Bedingungen (je
einschl. Vergütung) des ersten Ausbildungsvertrages.
- 01.04. - 31.08.: 5/12 Urlaub nach den Bedingungen des
Arbeitsvertrages.
Das heißt wenn A vom 1.04 - 31.08 5 Monate beschäftigt ist, dann hat A 10 Tage Urlaubsanspruch
- 01.09. - 31.12.: 4/12 Urlaub nach den Bedingungen des
zweiten Ausbildungsvertrages
Und hier gelten dann wieder die 30 Tage auf das Jahr verteilt?
:
Ich hoffe, ich hab das Richtig verstanden,
Vielen Dank!
Hallo
Grundsätzlich hat A 3x für das Kalenderjahr Anspruch auf
Teilurlaub gem. § 5 BUrlG, da die Ausbildungs - und
Beschäftigungszeit beim ersten AG nicht zusammengerechnet
werden.
- 01.01. - 31.03.: 3/12 Urlaub nach den Bedingungen (je
einschl. Vergütung) des ersten Ausbildungsvertrages.
- 01.04. - 31.08.: 5/12 Urlaub nach den Bedingungen des
Arbeitsvertrages.
Das heißt wenn A vom 1.04 - 31.08 5 Monate beschäftigt ist,
dann hat A 10 Tage Urlaubsanspruch
24 : 12 x 5 = 10
- 01.09. - 31.12.: 4/12 Urlaub nach den Bedingungen des
zweiten Ausbildungsvertrages
Und hier gelten dann wieder die 30 Tage auf das Jahr verteilt?
Nicht „verteilt“, sondern anteilig!
30 : 12 x 4 = 10
:
Ich hoffe, ich hab das Richtig verstanden,
Wenn Du den Begriff „anteilig“ verwendest, dann wohl schon.
Vielen Dank!
&Tschüß
Danke , ich habs verstanden.
Noch eine letzte Frage: Ich hab statt den 10 Tagen Urlaub die mir in diesem 5 Monaten zustehen, versehentlich 12 genommen (im Einzelhandel werden pro Woche immer 6 Urlaubstage abgezogen).
Werden die bei dem neuen Arbeitgeber angerechnet oder von meinem Lohn abgezogen?
Danke , ich habs verstanden.
Ich
Schade, jetzt hattest Du schon 2x so schön neutral formuliert und tappst jetzt doch noch in die FAQ:1129-Falle.
hab statt den 10 Tagen Urlaub die
mir in diesem 5 Monaten zustehen, versehentlich 12 genommen
(im Einzelhandel werden pro Woche immer 6 Urlaubstage
abgezogen).
Deswegen nur der unikommentierte Hinweis auf § 6 BUrlG:
http://www.gesetze-im-internet.de/burlg/__6.html
Werden die bei dem neuen Arbeitgeber angerechnet oder von
meinem Lohn abgezogen?