Hallo!
Ein Arbeitnehmer fängt Ende Juli 2008 bei einer Zeitarbeitsfirma an. Laut Vertrag 2 Tage Urlaub pro Monat (=24 Tage im Jahr). Wegen Probezeit und anderer Gründe können die zustehenden Urlaubstage jedoch nicht genommen werden.
Der Arbeitnehmer arbeitet seit mitte Dezember über die Zeitarbeitsfirma bei Firma X. Firma X stellt den Leiharbeiter nun zum 01.03.09 ein.
Der Arbeitnehmer nimmt, um den Resturlaub zu verringern, Ende Februar 5 Tage Resturlaub. Die Zeitarbeitsfirma stellt der Firma X eine Urlaubsbescheinigung aus. Da steht drauf, Urlaubsanspruch 2008 9 Tage (ist so richtig), davon 9 abgegolten (5 genommen, 4 werden ausgezahlt). Urlaubsanspruch 2009: 24 Tage, davon abgegolten 0 Tage.
Nun schreibt der neue Arbeitgeber, dass dem Arbeitnehmer nur 22 Tage zustehen. Normal wären dort 26 Tage im Jahr.
Hat der AN nicht Anspruch auf mindestens 24 Tage? Oder ist hier wieder die Sache mit 5 Arbeitstagen und 6 Werktagen, sodass der AN eigentlich besser wegkommt als die gesetzliche Regelung, nach der bei einer 5-Tage Woche nur 20 Urlaubstage im Jahr notwendig sind?
Gruß
Thomas Wehner