Urlaubsanspruch bei flexiblem Beschäftigungsverbot

Hallo,
ich arbeite in der Gastronomie in Vollzeit und habe seit der 20.SSW ein flexibles Beschäftigungsverbot, das besagt, dass ich nur noch vier Stunden pro Tag arbeiten darf (ich arbeite also nur noch 20h/Wo).
Mein Chef sähe es gern wenn ich mich schon vor Beginn der Mutterschutzfristen in den Urlaub begeben würde, weil ich nur noch bedingt einsatzfähig bin und sich so schon mal mein Urlaubanspruch verringern würde.

Jetzt ist meine Frage, ob 20 Tage Urlaub 20 Tage Urlaub bleiben, egal ob mit vier oder acht Stunden abgerechneter Arbeit oder ob mir jetzt 40 Tage a vier Stunden zustehen.
In meinen Büchern habe ich dazu nichts gefunden.

Ich hoffe, ich hab meine Frage plausibel formuliert, ansonsten gerne noch mal nachfragen…

Danke für Eure Antworten!

Hallo,
ich arbeite in einer Bank, daher kann ich nicht für die Gastronomie sprechen, da gehen bestimmt die Uhren etwas anders. Aber: du arbeitest ja weiterhin 5 Tage die Woche, egal welche Stundenzahl! Daher sind 20 Tage Urlaub auch 20 Tage Urlaub! Ich arbeite auch nur 4 Stunden pro Tag, aber ich habe natürlich genau den gleichen Urlaubsanspruch wie Vollzeitangestellte.
Der Unterschied liegt ja darin, dass meine Kollegen ein volles Gehalt beziehen und ich ja eben nur für die anteilige Zeit, aber mit dem Urlaubsanspruch hat das nichts zu tun.
Du musst dich natürlich schlau machen, wegen deiner Schwangerschaft. Du darfst also schon mal nur noch 20h/Wo. arbeiten (dafür besteht ja bestimmt ein berechtiger Grund deines Arztes), dein Chef würde es zwar „gerne sehen“ wenn du deinen Urlaub vorher nimmst, kann dich aber bestimmt nicht dazu zwingen (da musst du dich mal erkundigen). Wenn man natürlich nachher wenn das Kind da ist, wieder seinen Job aufnehmen möchte, muß man evtl. Kompromisse machen.

Hoffe, ich konnte ein klein wenig helfen.

Hallo Marie,

Ich kenne mich da leider auch nicht aus, aber wahrscheinlich werden die Urlaubstage so berechnet, wie es im arbeitsvertrag steht (unabhängig von der absprache mit weniger stunden und mehr arbeitstage). Es ist eher standard, glaube ich, 20 Tage.
Aber zu sicherheit würde ich deinen Chef einfach mal fragen, ob sich bei der neuen Regelung auch etwas bei den Urlaustagen verändert hat.

schönen Gruß
Lijoko

Danke für Ihre Antwort! Wir sind nur ein kleiner Betrieb und mein Chef wusste es auch nicht. Aber ich denke inzwischen auch fast, dass nur 20h angerechnet werden.
Danke und schönes Wochenende. Marie

Ja, danke! Ich habs mir eigentlich auch so gedacht, aber so richtig was genaues weiß keiner. Ich hatte halt gehofft, jemand weiß ob und wo so etwas rechtlich geregelt ist. Trotzdem vielen Dank! Marie