Ein Arbeitnehmer hat ordentlich zum Ende September gekündigt. Er hat Anspruch auf den gesamten Jahresurlaub, da er nach der Jahreshälfte aus dem Unternehmen ausscheidet. Sein Urlaub ist bereits genehmigt. Nach der Kündigung wurde der Arbeitnehmer krank und während der Krankheit hat der Arbeitgeber außerordentlich fristlos gekündigt (mit sofortiger Wirkung). Ungeachtet der bevorstehenden Klage des Arbeitnehmers, hat er Anspruch auf Auszahlung des Urlaubs?
Ja
Ebenfalls ohne Anrede und Gruß