Urlaubsanspruch bei fristloser Kündigung

Mal angenommen ein Arbeitnehmer in der Probezeit kündigt frstlos aufgrund vielfacher verstöße gegen das Arbeitsrecht(Recht auf Pause,Vergütung etc.). Diese Kündigung wird auch sofort angenommen.
Steht der betreffenden Person die Vergütung der Urlaubstage zu, da der Urlaub nicht aufgebraucht werden konnte zwecks Urlaubssperre?
Es gibt einen Paragraphen im Bundesurlaubsgesetz, der besagt (denke der §7 war es) das Urlaub erst rechtmässig zur Verfügung steht wenn man in einem Unternehmen länger als 6 Monate bzw. mindestens 6 Monate tätig war.
Wiederum steht der Urlaub rechtmässig aber auch während der Probezeit zu. Irgendwie spielen sich hier die Gesetze gegenseitig aus, kann das sein.

Fakt: Anspruch auf Urlaub, aufgrund der Urlaubssperre nicht genehmigt und bei der fristlosen Kündigung verworfen.Gesetz wiedersprüchlich in meinen Augen.

Würde mich freuen wenn einer da noch durchblick hat.

Gruss Kazaz

Moin :smile:

Es gibt einen Paragraphen im Bundesurlaubsgesetz, der besagt
(denke der §7 war es) das Urlaub erst rechtmässig zur
Verfügung steht wenn man in einem Unternehmen länger als 6
Monate bzw. mindestens 6 Monate tätig war.

Nicht ganz richtig…ich vermute mal, Du meinst den § 4 (Wartezeit) des BUrlG.
Zitat: Der volle Urlaubsanspruch wird erstmalig nach sechsmonatigem Bestehen des Arbeitsverhältnisses erworben.
http://www.gesetze-im-internet.de/burlg/__4.html

Wiederum steht der Urlaub rechtmässig aber auch während der
Probezeit zu. Irgendwie spielen sich hier die Gesetze
gegenseitig aus, kann das sein.

Kann nicht sein, denn im §5 Absatz 1 Punkt b BUrlG heisst es:
Anspruch auf ein Zwölftel des Jahresurlaubs für jeden vollen Monat des Bestehens des Arbeitsverhältnisses hat der Arbeitnehmer,wenn er vor erfüllter Wartezeit aus dem Arbeitsverhältnis ausscheidet.
http://www.gesetze-im-internet.de/burlg/__5.html

Fakt: Anspruch auf Urlaub, aufgrund der Urlaubssperre nicht
genehmigt und bei der fristlosen Kündigung verworfen.Gesetz
wiedersprüchlich in meinen Augen.

Gesetz eindeutig, was ja nun nicht immer der Fall ist…

Würde mich freuen wenn einer da noch durchblick hat.

Gruss Kazaz

Gruß
MG