Urlaubsanspruch bei internem Stellenwechsel

Hallo,

am 01.03.23 wechsle ich intern zu einer neuen Stelle.
Mein bisheriger Arbeitgeber ( der seit Februar 2018 ausgegliedert ist) ist in der gleichen Unternehmensgruppe.
Nun verlangt mein noch aktueller Arbeitgeber, dass ich meinen Resturlaub + Überstunden nehmen muss. Das mit den Überstunden ist ja völlig in Ordnung. Aber mein Jahresurlaub habe ich auch schon verplant. Ich habe aktuell noch 27 Tage nun soll ich aber noch 2 Tage nehmen. Bleiben noch 25 Tage übrig.
Ist das rechtens?

Vielen Dank.

Hallo,

wenn es sich bei den beiden Arbeitgebern um zwei verschiedene juristische Personen innerhalb einer

handelt, ist das nicht nur rechtmäßig, sondern der gesetzliche Normalfall - für den Urlaub geregelt in § 7 BUrl:
https://www.gesetze-im-internet.de/burlg/__7.html

Weiß Dein neuer AG von Deinen Urlaubsplänen und hat er diesen bereits zugestimmt?

&Tschüß
Wolfgang

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Hallo

Vielen Dank für die prompte Antwort.
Ja er hat bereits zugestimmt.
Was wäre wenn ich in den zwei Tagen Urlaub krank werde?

Grüße

Dass das schon ein richtiges „Gschmäckle“ hätte wie der Bayer schon sagt und dass das bei dem neuen Arbeitgeber, falls er davon Kenntnis erlangt, wohl nicht soooo gut ankommen dürfte.
ramses90

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Du legst damit dann eine konkrete Spur, der der AG dann nur zu gerne folgen wird. Und wenn es sich bestätigt, dass Du in Wirklichkeit eigenmächtig den Urlaub verlängert hast, kann das im schlimmsten Fall den Rauswurf zur Folge haben. Schon alleine, eine „Krankheit“ anzukündigen (z.B. weil beantragter Urlaub nicht wunschgemäß gewährt wird), reicht nach der Rechtsprechung für eine außerordentliche Kündigung.

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Hast du den Urlab nur verplant oder bereits eine Reise gebucht, die zu stornieren dich in den finanziellen Ruin stürzen würde? Wen letzteres der Fall ist, dann gehe zu deinem neuen Arbeitgeber und rede offen mit ihm darüber. Vielleicht lässt sich ja was drehen, Arbeitszeitausgleich, unbezahlter Urlaub oder eine Einigung zwischen den beiden AGs.

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Hallo,

wenn Dir tatsächlich durch die Abrechnung beim alten AG für den beim neuen AG genehmigten Urlaub Tage fehlen, solltest Du in der Tat mit Deinem neuen AG darüber reden.
Die „Urlaubsübertragung“ vom alten auf den neuen AG (wenn es sich um zwei unterschiedliche juristische Personen handelt), ist zwar theoretisch möglich und zulässig, aber sehr aufwendig.
Ansonsten ist alles denkbar an Gestaltung beim neuen AG, was mit Arbeitszeitkonten oder unbezahlter Freistellung möglich wäre.
Nur eine Gestaltungsform ist gesetzlich auch dann verboten, wenn sich die Beteiligten einig wären, näömlich die Vorwegnahme von Urlaub des Folgejahres.

&tschüß
Wolfgang

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Sagen wir es mal so: Die Parteien können sich durchaus auf eine solche Regelung verständigen und diese umsetzen, da es für sich genommen sanktionslos bleibt, wenn die beiden das so machen (auch wenn sie unzulässig ist). Es gibt kein Bundesurlaubsamt, das automatisch hierüber informiert würde und dann Bußgeldbescheide verschicken würde.

Nur hat der AG halt die A-Karte gezogen, wenn der AN sich am 01.01.24 dann nicht mehr an eine solche Regelung erinnern will/gebunden fühlt, weil sie unzulässig war. D.h. ein AG ist gut beraten solche Dinge nur mit AN (auf deren Wunsch) zu treiben, auf deren Treue er sich zu 100% verlassen kann (was nicht heißt, dass diese dann ggf. zum ersten und letzten Mal enttäuscht wird).

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