aus Forum Arbeitsrecht, mehr Informationen
Hallo zusammen,
vor einigen Tagen habt Ihr mir sehr geholfen mit Infos zum Urlaubsanspruch bei einer Kündigung in der 2. Jahreshälfte. Leider finde ich diesen Thread nicht mehr im Archiv bzw. komme mit dem Gesetzestext (BUrlG) nicht ganz klar, daher noch einmal (sorry und Danke vielmals schon im Voraus!) meine Frage:
AN kündigt zum 31.08. und hat einen insgesamten Urlaubsanspruch i. H. v. 30 Tagen/Jahr. 8 Tage wurden bereits genommen. Wieviele Urlaubstage verbleiben hier noch (auch im Hinblick auf das BUrlG)? Lt. Vertrag würde dem AN 1/12 pro vollem Monat im Unternehmen zugestanden. Hat der AN Anspruch auf den vollen Resturlaub?
Danke & Gruß,
Kris
Hallo Kris,
Lt. Vertrag würde dem AN 1/12 pro
vollem Monat im Unternehmen zugestanden. Hat der AN Anspruch
auf den vollen Resturlaub?
der volle Urlaubsanspruch im BUrlG bezieht sich auf den gesetzlichen Mindesturlaub! Insofern eine Zwölftelungsregelung besteht müsste man also sehen ob bei der entsprechenden Rechnung nicht der gesetzliche (volle) Mindesturlaubsanspruch unterschritten wird. Das heißt in deinem Fall eben nicht, dass dir der komplette Urlaub von 30 Tagen zusteht.
30/12*8=20 wenn das 20 Arbeitstage bei einer 5-Tage-Woche ergibt würde das genau dem gesetzlichen Anspruch von 24 Werk tagen entsprechen und würde damit nicht unter der gesetzlichen Vorgabe liegen. Deine 8 Tage abziehen und den restlichen Anspruch errechnen, dürfte ein Kinderspiel sein.
Was steht denn genau wortwörtlich zur Zwölftelung im Vertrag?
MfG
Hallo Xolophos,
danke für Deine Hinweise.
Was steht denn genau wortwörtlich zur Zwölftelung im Vertrag?
„Urlaub bei Eintritt oder Austritt während des Jahres wird anteilig gewährt.“