wie viel Urlaubsanspruch hat ein Arbeitnehmer (AN), wenn er einen vertraglich vereinbarten Urlaub von 25 Arbeitstagen im Jahr hat und nach einer mehrjährigen Betriebszugehörigkeit das Arbeitsverhältnis zum 01. September kündigt?
Klar ist, dass das Stichtagsprinzip gilt, also voller Anspruch auf den Urlaub besteht. Aber bezieht sich dies auf den gesetzlichen Mindestanspruch, also 24 Werktage (und damit 20 Arbeitstage bei einer 5-Tage-Woche) oder auf den vertraglich festgelegten Urlaubsanspruch? Eine entsprechende Zusatzklausel wäre im Arbeitsvertrag nicht gegeben.
Wo finde ich die entsprechen Pragraphen oder gibt es dazu geläufige Urteile, auf die man verweisen kann?
also ein TV besteht nicht. Jedoch habe ich von verschiedenen „Betroffenen“ gehört, dass nur ein Anspruch auf die gesetzlich vorgeschriebenen Tage besteht. Ich kann allerdings im Gesetz keine eindeutige Aussage dazu finden. Wahrscheinlich, weil ich einfach nicht darin geübt bin, Gesetzestexte auszulegen…