Urlaubsanspruch bei Kündigung

Guten Tag,
Ich habe eine Frage zum Urlaubsanspruch bei Beendigung des Arbeitsvertrages durch eine ordnungsgemäße Kündigung. Ich weiß nicht an wenn ich mich da wenden kann. Habe mich im Internet informiert aber keine 100% Aussage zu mir gefunden.

Habe am 08.10.2012 meinen auf ein Jahr befristeten Vertrag unterschrieben. Am 15.10.2012 angefangen zu arbeiten. Habe im aktuellen Jahr 2013 bisher vier Tage Urlaub genommen. Jetzt hab ich meinen Vertrag bis zum 15.08.2013 gekündigt, um dann im September meine Weiterbildung Maschinenbautechniker anzufangen. Der vereinbarte Urlaubsanspruch beträgt 30 Tage. Jetzt ist meine Frage, wie viele Urlaubstage mir letztendlich noch zustehen. Ist da ein unterschied zwische Fest und befristeten Vertrag? Laut Auskunft meiner aktuellen Firma sind es noch 18 Tage.

Gem. § 4 BUrlG besteht nach Erfüllung der Wartezeit - in Deinem Fall ab 01.07.2013 - der Anspruch auf vollen Jahresurlaub.

Ist es auf den Vereinbarten Urlaubsanspruch 30 Tagen - 4 Tagen zu beziehen oder auf den gesetzlichen 24 Tagen - 4 Tagen?

Wenn 30 Tage im Vertrag stehen, dann 30 Tage.

Die Antwort von meiner Firma.

nach ständiger Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts sowie gem. Kommentierung zum Einheitlichen Manteltarifvertrag in der Metall- und Elektroindustrie gilt folgendes:

Der tarifliche Urlaubsanspruch entspricht den Tagen, die Ihnen von Frau Scherer mitgeteilt wurden (= 18 Tage). Ihr Hinweis auf § 4 Bundesurlaubsgesetz ist zwar korrekt, was Sie allerdings nicht berücksichtigt haben, ist die Tatsache, dass das Bundes-urlaubsgesetz lediglich 24 Werktage bzw. 20 Arbeitstage als Jahresurlaubsanspruch vorsieht.

Sofern also der tarifliche Urlaubsanspruch von jährlich 30 Tagen hinter dem gesetzlichen von 20 Tagen zurückbleibt, ist der gesetzliche Mindesturlaubsanspruch von 20 Arbeitstagen zu gewähren.

Ihr Resturlaubsanspruch liegt somit bei 16 Tagen. (20 Tage Jahresurlaubsanspruch unter Anwendung des Tarifvertrages in Verbindung mit dem Bundesurlaubsgesetz minus bereits genommene 4 Urlaubstage.)Da Sie sich seit dem 11.07.2013 im Urlaub befinden, haben Sie die Ihre Arbeit am 02. August 2013 wieder aufzunehmen!

Warum kannst du im Internet nichts finden?

http://www.darmstadt.ihk.de/recht_und_fair_play/Arbe…

Geht doch ganz einfach…
Dir steht der volle gesetzliche Urlaubsanspruch zu. Ob dir zusätzlich auch der darüber hinaus gehende Urlaub auch gewährt werden muss, geht aus deinem Arbeits- oder Tarifvertrag hervor.