Urlaubsanspruch bei Kündigung

Wie sieht es mit seinem Urlaubsanspruch bei einer Kündigung aus.

Wenn ich zum nächsten Monat kündigen würde (August oder auch September 2013), bei einer Betriebszugehörigkeit länger als 1Jahr und einem Vetraglichen-Urlaubsanspruch von 30Tagen.

Wieviel Tage würden mir zustehen ?

Danke vorab für Antworten !

Hallo,
Anteilig. D.h 30 / 12 = 2,5 pro Monta.
2,5 x 7 = 17,5 Tage für Kündigung zum 30.07
2,5 x 8 = 20 Tage für Kündigumg zum 30.08

Gruß

Byrdi

Normalerweise wird der Urlaub zum Ende der Küdigungsfrist berechnet. In Ihrem Fall ist das (30/12x8) 20 Tage bis Ende August respektive 22,5 Tage (23 Tage) bis Ende September.

Sollte im Tarifvertrag etwas anderes geregelt sein (nachsehen!) dann gilt natürlich das.

Wenn Sie Ihren kompletten Jahresurlaub bereits genommen haben besteht normalerweise (auch hier in den Tarifvertrag sehen) kein Regressanspruch des Arbeitgebers.

Hallo,
Ersteinmal die Frage 30 Arbeitstage oder 30 Werktage Urlaub?
Gehen wir mal von 30 Arbeitstagen aus.
30 AT:12 Monate x 8 Monate (August) =20 AT Urlaubsanspruch.
Der Urlaub muß vor Beendigung des Arb.verhältnis genommen werden. Gibt es seitens des AG Gründe, dass dieser Urlaub nicht genommen werden kann, so ist er dann abzugelten.
MFG
Marcjue

Das kommt darauf an:

  • was steht im (Mantel-) tarifvertrag
  • Arb.- o. Werktage
  • evtl einzelvertragl. Regelung ?
    etc.

Hallo, Urlaub ist immer anteilig zu gewähren. Bei 30 Tagen Jahresurlaub sind das pro Monat 2,5 Tage pro Monat. Beantwortet das die Frage?

Der Urlaubsanspruch richtet sich anteilig nach der gearbeiten Zeit. Bei einem Jahresurlaubsanspruch von 30 Tagen entspricht das 2,5 Tage Urlaub pro Monat. Endet das Arbeitsverhältnis also z.B. Ende August, entspricht das 8 Monate gearbeitete Zeit, also 8 x 2,5 Tage = 20 Tage. Endet das Arbeitsverhältnis Ende September wäre das rein theoretisch 22,5 Tage. Nun könnte es unter Umständen passieren, dass der Arbeitgeber auf den Verzicht des halben Tages besteht. Dann wären es halt nur 22 Tage.

Hallo,

wenn das Arbeitsverhältnis in der zweiten Jahreshälfte endet und mindestens sechs Monate bestand, besteht Anspruch auf den *vollen* Jahresurlaub. Kann man im Bundesurlaubsgesetz und der WP-Seite zu diesem nachlsesen.

Gruß,
Steve

Danke für sie schnelle Antwort !

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Steht nur Urlaubstage !

Danke für sie schnelle Antwort !

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Hallo, Urlaubsjahr ist grundsätzlich das Kalenderjahr. Sollte also noch vom letzten Jahr Urlaubsanspruch geltend gemacht werden müßte er auf dieses Jahr übertragen werden und dafür gibt es Fristen. Schlimmstenfalls ist er verfallen. Für dieses Jahr gilt: 30 Tage : 12 x die Monate die man arbeitet und dann wird auf- oder abgerundet. Viel Glück!

Danke für die Antwort !

Dann mußt in den Tarifvertrag schauen u./o. fragen.

ARBEITStage meint 5-T-Wo
WERKtage meint 6-T-Wo.

also wir rechnen 2,5 Tage pro Monat. Das wären dann 20 Tage. Ich glaube aber, da gibt es irgendwas, dass wenn man das Arbeitsverhältnis nach dem 30.06. beendet, einem der volle Anspruch zusteht. Allerdings nur der gesetzliche Anspruvh. 24 Tage. Würde ich aber besser nochmal im Bundesurlaubsgesetz nachlesen

Hallo,

die bereungnugsgrundlage sind die Anzahl der Monate, d. h. in o. g. Fall 30 Tage durch 12 Monate = 2,5 Tage pro Monat. Ergibt bei August 8 / 2,5 =20 Tage. Teiltage werden aufgerundet.