Urlaubsanspruch bei Kündigung?

Hab gerade mit einem meiner Kollegen über Thema Kündigung gesprochen, da sind wir auch auf das Thema Urlaubstage gekommen. Mein Kollege meint dass wenn man nach dem 30.6 kündigt oder gekündigt wird, einem der komplette Jahresurlaub zusteht. Ich bin eigentlich immer davon ausgegangen dass das dann nur anteilsmäßig bis zu dem Tag gerechnet wird wie lange man auch in der Firma tätig ist. Also wenn Person X diese Woche mit einer vertraglich vereinbarten Frist von zwei Wochen zum 15.8 kündigt hat er Anspruch auf seinen kompletten Jahresurlaub?

Also wenn Person X diese
Woche mit einer vertraglich vereinbarten Frist von zwei Wochen
zum 15.8 kündigt

Dann würde was nicht stimmen, weils so ne kurze Kündigungsfrist nur in einer vertraglich vereinbarten Probezeit geben dürfte und die wäre dann nicht länger als 6 Monate. (Es sei denn, mit ‚‚vertraglich‘‘ wäre tarifvertraglich gemeint, dann ginge auch so ne kurze Frist noch später)

hat er Anspruch auf seinen kompletten
Jahresurlaub?

In der Regel schon. Das ergibt sich aus dem Bundesurlaubsgesetz. Für den Teil, der über den gesetzlichen Mindesturlaub hinausgeht (24 Werktage = 4 Wochen) könnte aber was anderes (’‚Zwölftelung‘’) vereinbart sein und da wäre dann zu zwölfteln.

Dann würde was nicht stimmen, weils so ne kurze
Kündigungsfrist nur in einer vertraglich vereinbarten
Probezeit geben dürfte und die wäre dann nicht länger als 6
Monate. (Es sei denn, mit ‚‚vertraglich‘‘ wäre
tarifvertraglich gemeint, dann ginge auch so ne kurze Frist
noch später)

Also Person X ist seit 3 1/2 Jahren in der Firma angestellt. Im Arbeitsvertrag steht dass das Anstellungsverhältnis von beiden Seiten unter Einhaltung einer Kündigungsfrist von 2 Wochen gekündigt werden kann.

In der Regel schon. Das ergibt sich aus dem
Bundesurlaubsgesetz. Für den Teil, der über den gesetzlichen
Mindesturlaub hinausgeht (24 Werktage = 4 Wochen) könnte aber
was anderes (’‚Zwölftelung‘’) vereinbart sein und da wäre dann
zu zwölfteln.

Zum Thema Urlaub steht im Vertrag folgendes:
Der Urlaub richtet sich nach dem Bundesurlaubsgesetz. Dem Angestellten wird ein Urlaub in Höhe von 24 Tagen gewährt.

Hat Person X jetzt den kompletten Jahresurlaub zur Verfügung?

Also Person X ist seit 3 1/2 Jahren in der Firma angestellt.
Im Arbeitsvertrag steht dass das Anstellungsverhältnis von
beiden Seiten unter Einhaltung einer Kündigungsfrist von 2
Wochen gekündigt werden kann.

Mag ja sein, aber einzelvertraglich vereinbart ist das einfach mal nichtig, da nicht gesetzeskonform.

Der Urlaub richtet sich nach dem Bundesurlaubsgesetz. Dem
Angestellten wird ein Urlaub in Höhe von 24 Tagen gewährt.

Hat Person X jetzt den kompletten Jahresurlaub zur Verfügung?

Er hat Anspruch auf den vollen Jahresurlaub.

Also Person X ist seit 3 1/2 Jahren in der Firma angestellt.
Im Arbeitsvertrag steht dass das Anstellungsverhältnis von
beiden Seiten unter Einhaltung einer Kündigungsfrist von 2
Wochen gekündigt werden kann.

Mag ja sein, aber einzelvertraglich vereinbart ist das einfach
mal nichtig, da nicht gesetzeskonform.

Aha, ok. Und was heißt das dann für die Person X? Kann er dann nicht mit deser Kündigungfrist von 2 Wochen kündigen? Und wielange ist gesetzlich die Kündigungsfrist?