Urlaubsanspruch bei Kündigung 2. Jahreshälfte

Hallo,

ich brauche dringend Hilfe!

Ich arbeite als Speditionskaufmann und habe heute fristgerecht meinen Arbeitsvertrag zum 31.10. gekündigt. Seit 11 Jahren bin ich ununterbrochen im jetzigen Unternehmen beschäftigt.

In meinem Arbeitsvertrag heißt es: „Der Jahresurlaub wird nach Tarif gewährt und beträgt 30 Arbeitstage je nach Betriebszugehörigkeit Urlaub/Kalenderjahr. Der Urlaub ist unter Berücksichtigung betrieblicher Belange mit dem Arbeitgeber abzustimmen“

Mein Resturlaub wären noch 16 Tage - bisher in Anspruch genommen also 14 Tage.

Laut meinem Arbeitgeber beträgt mein restlicher Urlaubsanspruch noch 11 Tage, da ich 5 Tage abziehen muss, da der Urlaub nur anteilig gewährt wird (also 2,5 Tage pro Monat x 10 Monate = 25 Tage abzüglich der bereits genommenen 14 Tage = 11 Tage).

Ein Kollege meinte aber, dass mir der volle Urlaubsanspruch (gem. §5 BUrlG) zusteht, da ich erst im 2. Halbjahr gekündigt habe!

Wer hat Recht! Auf was kann ich mich berufen?

Bitte um schnelle Rückantwort!

Vielen Dank
Pamela

„Der volle Urlaubsanspruch wird erstmalig nach sechsmonatigem Bestehen des Arbeitsverhältnisses erworben.“ § 4 BUrlG - Anspruch auf Teilurlaub gem. § 5 entsteht nur, wenn der Arbeitnehmer „nach erfüllter Wartezeit in der ersten Hälfte eines Kalenderjahrs aus dem Arbeitsverhältnis ausscheidet.“ Das ist in Deinem Fall jedoch nicht so. Es gilt also § 4 = voller Jahresurlaub.

Ansonsten gilt § 7 (4) „Kann der Urlaub wegen Beendigung des Arbeitsverhältnisses ganz oder teilweise nicht mehr gewährt werden, so ist er abzugelten.“

Hallo Pam,

Dein Arbeitskollege hat recht, Dir steht der volle Urlaub zu, da Du die Wartezeit im Kalenderjahr 2012 von 6 Monaten, nach denen Du Anrecht auf den vollen Urlaub hast, bereits erfüllt hast.

Gruß
Thomas