Urlaubsanspruch bei Kündigung durch Arbeitnehmer

Hallo,

weiss jemand wie es mit dem Urlaubsanspruch ausschaut, wenn ich als Arbeitnehmer zum 15.05. 2010 kündige. Urlaubsanspruch 26 Tage im Jahr. Betriebszugehörigkeit fast 3 Jahre.
Wird mir die Differenz hierzu abgezogen? Sprich stehen mir nur 9 Tage Urlaub zu? Oder die kompletten 26?
Hoffe Ihr könnt mir weiter helfen.
Danke im Voraus

Hallo,

weiss jemand wie es mit dem Urlaubsanspruch ausschaut,

wenn

ich als Arbeitnehmer zum 15.05. 2010 kündige.

Urlaubsanspruch

26 Tage im Jahr. Betriebszugehörigkeit fast 3 Jahre.
Wird mir die Differenz hierzu abgezogen? Sprich stehen

mir nur

9 Tage Urlaub zu? Oder die kompletten 26?
Hoffe Ihr könnt mir weiter helfen.
Danke im Voraus

Ich hoffe du wirst daraus schlau :smile:
ich habe da folgendes gefunden

BUrlG §7:
(1)Bei der zeitlichen Festlegung des Urlaubs sind die
Urlaubswünsche des
Arbeitnehmers zu berücksichtigen, es sei denn, daß
ihrer Berücksichtigung dringende betriebliche Belange
oder Urlaubswünsche anderer Arbeitnehmer, die unter
sozialen
Gesichtspunkten den Vorrang verdienen, entgegenstehen.
Der Urlaub ist zu gewähren,
wenn der Arbeitnehmer dies im Anschluß an eine Maßnahme
der medizinischen Vorsorge
oder Rehabilitation verlangt.

(2) Der Urlaub ist zusammenhängend zu gewähren, es sei
denn, daß dringende
betriebliche oder in der Person des Arbeitnehmers
liegende Gründe eine Teilung des
Urlaubs erforderlich machen. Kann der Urlaub aus diesen
Gründen nicht zusammenhängend
gewährt werden, und hat der Arbeitnehmer Anspruch auf
Urlaub von mehr als zwölf
Werktagen, so muß einer der Urlaubsteile mindestens
zwölf aufeinanderfolgende
Werktage umfassen.

(4) Kann der Urlaub wegen Beendigung des
Arbeitsverhältnisses ganz oder teilweise
nicht mehr gewährt werden, so ist er abzugelten.

Entscheidend sind nämlich die §§ 3 und 5 BUrlG. Danach
hast Du zu Beginn eines Kalenderjahres (nach Ablauf der
einmaligen Wartezeit von 6 Monaten) einen Anspruch auf
den kompletten Jahresurlaub. Dieser wird nur anteilig
reduziert auf 1/12 des Jahresurlaubes pro gearbeitetem
Monat, wenn Du in der ersten Jahreshälfte aus dem
Unternehmen ausscheidest. Ansonsten verbleibt es bei
einem Anspruch auf den kompletten Jahresurlaub, so wie
vertraglich vereinbart.
Ist vertraglich nichts vereinbart, gilt der gesetzliche
Urlaubsanspruch von 24 Tagen (bei 6-Tage-Woche) und 20
Tage (bei 5-Tage-Woche).

Der AG kann abweichende Regelungen treffen bzgl. dem
freiwillig gewährten Urlaubsanspruch. Er kann diesen
jedoch nicht unter die gesetzlichen Mindestbestimmungen
reduzieren (s. § 13 BUrlG).

Wie hoch der Resturlaub sein würde weiß ich leider
nicht. Bitte selber rechnen :wink:
Ich persönlich würde die Abgeltung vorziehen.

MfG Ich hoffe ich konnte dir helfen

Hey,
habe zwar nicht so die direkte Ahnung, aber ich meine, ´
Dir steht der anteilige Urlaub zu, sprich für die 4,5 Monate x 2 Tage = 9 Tage, wie schon von Dir errechnet.
Aber, wie gesagt, nur mein Halbwissen.
Alles Gute
Uwe

Der Arbeitnehmer, der während des Urlaubsjahres ausscheidet, hat ebenfalls einen Anspruch auf anteiligen Urlaub bezogen auf die Zahl der Monate der Betriebszugehörigkeit in diesem Jahr. Hat der Arbeitnehmer seinen gesamten Jahresurlaub bereits Anfang des Jahres genommen und scheidet er im Laufe des Jahres aus dem Betrieb aus, so hat der Arbeitgeber keinen Anspruch auf Erstattung der zu viel genommenen Urlaubstage oder auf Erstattung von zu viel gezahltem Urlaubsgeld.
Hallo,

weiss jemand wie es mit dem Urlaubsanspruch ausschaut, wenn
ich als Arbeitnehmer zum 15.05. 2010 kündige. Urlaubsanspruch
26 Tage im Jahr. Betriebszugehörigkeit fast 3 Jahre.
Wird mir die Differenz hierzu abgezogen? Sprich stehen mir nur
9 Tage Urlaub zu? Oder die kompletten 26?
Hoffe Ihr könnt mir weiter helfen.
Danke im Voraus

Hallo,

weiss jemand wie es mit dem Urlaubsanspruch ausschaut,

wenn

ich als Arbeitnehmer zum 15.05. 2010 kündige.

Urlaubsanspruch

26 Tage im Jahr. Betriebszugehörigkeit fast 3 Jahre.
Wird mir die Differenz hierzu abgezogen? Sprich stehen

mir nur

9 Tage Urlaub zu? Oder die kompletten 26?
Hoffe Ihr könnt mir weiter helfen.
Danke im Voraus

Hallo Nseven,

solang nichts anderes durch Tarif-, Arbeitsvertrag,
Betriebsvereinbarung o.Ä. geregelt wurde, haben Sie
nach dem Bundesurlaubsgesetz erst nach 6 Monaten
bestehendem Arbeitsverhältnis eines Kalenderjahres
Anspruch auf Ihren vollen Jahresurlaub (sog.
Wartezeit). Scheiden Sie vorher aus dem Unternehmen
aus, stehen Ihnen für jeden vollen Monat 1/12 Ihres
Gesamturlaubs zu. Bruchteile von Urlaubstagen sind auf
einen Urlaubstag aufzurunden, wenn Sie mindestens 0,5
ergeben.

MfG
Jade

Kann dazu nichts sagen