Urlaubsanspruch bei Kündigung eines unbefristeten Arbeitsvertrags

Hallo,
Meine Situation ist wie folgt: Ich habe mit dem Ende meines Studiums einen unbefristeten Arbeitsvertrag, ohne Probezeit, mit 3 Monaten Kündigungsfrist bekommen. Dieser läuft seit diesen Monat (1.8.2013).
Nun plane ich, ab 1.3.14 ein Master-Studium und muss zu diesem Datum Kündigen.
Das bedeutet ja, ich muss Ende November meine Kündigung abgeben, um mein Arbeitsverältnis auf Ende Februar zu beenden.

Nun habe ich gehört, ich hätte, durch den unbefristeten Arbeitsvertrag ein Anrecht auf den gesamten Jahresurlaub, auch bei einer Kündigung auf Ende März.
Stimmt das so? Ich kann mir nicht vorstellen, dass ich am 2.1.14 meine Kündigung abgeben, und den gesamten März meinen Jahresurlaub von 2014 einfordern kann.
Sehe ich das richtig, dass mir der Urlaub von 2014 dann nur anteilig für die 2-3 Monate zusteht? Oder steht er mir durch den unbefristeten Vertrag tatsächlich voll zu?

Gruß Sascha