Hallo,
wenn innerhalb der Probezeit die Anstellung gekündigt wird, welchen Urlaubs-Anspruch hat der Arbeitnehmer in diesem Fall? Kann hier pro Monat mit 1/12 des Jahresurlaubs gerechnet werden?
Vielen Dank für Ihre Antworten!
Hallo,
wenn innerhalb der Probezeit die Anstellung gekündigt wird, welchen Urlaubs-Anspruch hat der Arbeitnehmer in diesem Fall? Kann hier pro Monat mit 1/12 des Jahresurlaubs gerechnet werden?
Vielen Dank für Ihre Antworten!
hallo daniel,
für jeden monat gibt´s ein zwölftel, ungerade summe wird auf volle tage aufgerundet.
probezeit oder nicht hat nix zu sagen, der anspruch besteht so oder so.
gruß, boris
Hallo Boris,
vielen Dank für Deine Antwort!!!
Gruß
Daniel
Hallo
für jeden monat gibt´s ein zwölftel,
Nein, für jeden vollen Beschäftigungsmonat
ungerade summe wird auf volle tage aufgerundet.
Bruchteile ab 0,5 werden aufgerundet, darunter nicht.
probezeit oder nicht hat nix zu sagen, der anspruch besteht so oder so.
Nein, denn er kann theoretisch tarifvertraglich sogar ganz ausgeschlossen sein (was heute zugegebenermaßen kaum mehr der Fall ist)
Gruß,
LeoLo
Hallo
hi
für jeden monat gibt´s ein zwölftel,
Nein, für jeden vollen Beschäftigungsmonat
war gemeint
ungerade summe wird auf volle tage aufgerundet.
Bruchteile ab 0,5 werden aufgerundet, darunter nicht.
ährlisch? bei mir war das noch anders, aber da mag sich was geändert haben. ok.
probezeit oder nicht hat nix zu sagen, der anspruch besteht
so oder so.Nein, denn er kann theoretisch tarifvertraglich sogar ganz
ausgeschlossen sein (was heute zugegebenermaßen kaum mehr der
Fall ist)
wie kann denn urlaub tarifvertraglich ausgeschlossen werden, wenn das burlg besagt, daß es x tage im jahr gibt? seit wann bricht tarifrecht bundesgesetz? bitte um nähere erläuterung. danke.
Gruß,
LeoLo
gruß zurück, boris
Hallo Boris
probezeit oder nicht hat nix zu sagen, der anspruch besteht
so oder so.Nein, denn er kann theoretisch tarifvertraglich sogar ganz
ausgeschlossen sein (was heute zugegebenermaßen kaum mehr der
Fall ist)wie kann denn urlaub tarifvertraglich ausgeschlossen werden,
wenn das burlg besagt, daß es x tage im jahr gibt? seit wann
bricht tarifrecht bundesgesetz? bitte um nähere erläuterung.
danke.
Der TV bricht dann kein Recht aus dem BUrlG. Wenn Du dir den http://www.gesetze-im-internet.de/burlg/__13.html ansiehst, wirst Du feststellen, daß eine tarifvertragliche Abweichung zu un gunsten des AN nur im Hinblick auf die §§ 1, 2 und 3 Abs. 1 ausgeschlossen ist. Ergo ist auch eine Abweichung vom §5 zuungunsten der AN erlaubt. Satz 3 des §13 (1) BUrlG betrifft nur individualrechtliche Vereinbarungen.
Gruß,
LeoLo
hi leolo,
umpf… wieder was gelernt. danke!
grüße, boris