Wie verhält es sich nach einer ordentlichen Kündigung durch den Arbeitnehmer mit Resturlaub und Überstunde? Darf der Arbeitgeber hier vorgeben, wann ich den Resturlaub sowei Überstunden zu nehmen habe.
In dem vorliegenden Fall hat eine Erzieherin zum 30.03 gekündigt, minus den Resturlaub und Überstunde ergibt sich dann der letze Arbeitstag. Nun will der Arbeitgeber aber definieren, wann einzelne Tage zu nehmen sind? Ist das rechtens?
Aus meiner Sicht, habe keine Ahnung vom Arbeitsrecht, kann das eigentlich nicht sein.
Der Urlaub dient ja der Erholung des Arbeitnehmers zum Erlangen oder Wiedererlangen seiner Arbeitskraft.
Wenn der Arbeitgeber so vorgehen will wie Du schreibst, müsste er meiner Meinung nach nachweisen, dass die betrieblichen Belange das erfordern.
jetzt wäre es interessant, zu wissen, ob und was an Urlaub und Zeitausgleich zum Zeitpunkt der Kündigung bereits (a) beantragt und (b) beantragt und genehmigt war. Außerdem sollte man die bestehenden Vereinbarungen und die betriebliche Übung kennen, wie lange im Voraus (z.B. wegen Dienst- oder Schichtplänen) diese Anträger vorliegen sollen und ob sie das taten.
Und dann wäre es noch interessant, ob der Arbeitnehmer bei seiner Kündigung dran gedacht hat, den Urlaub für die verbleibenden Urlaubstage und den verbleibenden Zeitausgleich zu beantragen.
Und zuletzt wäre es gut zu wissen, was „will definieren“ konkret bedeutet - ob es sich z.B. um eine Antwort auf einen Urlaubsantrag handelt, im Sinn von „in Frage käme allenfalls …“ oder sowas.
daß es sich hier zumindest bei einigen Brettern noch um ein Wissensforum handelt bzw. handeln sollte.
Deine Unkenntnis hast Du im selben Satz eindeutig unterstrichen: