Urlaubsanspruch bei Kündigung zum 07.07.2008

hallo,

wie sieht es aus, wenn ein arbeitnehmer (der seit 2006 im betrieb und seit 01.01.08 in der jetzigen abteilung ist) am 09.06.2008 eine kündigung zum 07.07.2008 abgibt, hat er da den vollen Urlaubsanspruch oder nur anteilig?

mfg
serial

Voller Anspruch
Hi!

http://www.gesetze-im-internet.de/burlg/__4.html

Da steht nichts von „ungekündigt“.

Natürlich kann für den „übergesetzlichen“ Teil etwas anderes geregelt sein.

LG
Guido

ok, also ist es egal wenn der an vor dem 2ten halbjahr die kündigung abgibt, wichtig ist nur der kündigungszeitpunkt?

Denn der an kündigt ja jetzt, aber durch die gesetzliche frist fällt das ausscheiden dann ja ins 2te halbjahr!

Ist das so ungefähr richtig?

Hi!

zunächst mal: Einfacher ist es, wenn Du auf geschriebene Antworten antwortest - dann bekommt man auch eine E-Mail…

Ist das so ungefähr richtig?

Ja

LG
Guido