Urlaubsanspruch bei Kurzarbeit

In einem Unternehmen wurde Kurzarbeit angemeldet. Der AN arbeitet somit nur noch 4 Tage die Woche.
Jetztt stellt sich dem AN die Frage, wie es sich mit dem Urlaub verhält.
Werden somit auch nur 4 Tage Urlaub je Woche berechnet oder trotzdem 5 Urlaubstage?
Wer kann helfen oder hat ähnliche Erfahrung?

Guten Tag.

Werden somit auch nur 4 Tage Urlaub je Woche berechnet oder
trotzdem 5 Urlaubstage?

Der Urlaubsanspruch bleibt in voller Höhe bestehen, und während des Urlaubs wird auch das gewöhnliche Entgelt weitergezahlt, ohne Abschläge. Zu beachten ist, dass der Urlaub nicht mit Kurzarbeit eingerahmt werden darf …

Bei mir sind zwei Wochen 10.-21.8. eingeplant, wobei an den Do. und Fr. im August „eigentlich“ Kurzarbeit wäre.

Also 6./7.8. KA, 10.-21.8. U. Das ist unkritisch. Würde ich dagegen vom 10.-19.8. U machen und am 20./21.8. KA haben wollen, würde mir die Bundesagentur eine Hustung verabreichen.

GEK