Urlaubsanspruch bei langwährender Krankheit

Hallo Experten,

wenn ein Mitarbeiter Urlaubsansprüche aus dem Vorjahr hat, die er wegen langanhaltender Krankheit nicht realisieren kann, behält er diese Ansprüche bis nach seiner evtl. Gesundung irgendwann oder verliert er die im Vorjahr erworbenen Urlaubsansprüche nach dem März des Folgejahres?

LG, Karin

Hi!

wenn ein Mitarbeiter Urlaubsansprüche aus dem Vorjahr hat, die
er wegen langanhaltender Krankheit nicht realisieren kann,
behält er diese Ansprüche bis nach seiner evtl. Gesundung
irgendwann oder verliert er die im Vorjahr erworbenen
Urlaubsansprüche nach dem März des Folgejahres?

Der Urlaub verfällt am 31.03. (es sei denn, es ist etwas anderes geregelt) - wenn er nicht schon am 31.12. verfallen ist!

http://www.hensche.de/Rechtsanwalt_Arbeitsrecht_Hand…

LG
Guido