Urlaubsanspruch bei Nacht-Wechselschicht- Wochenen

Guten Tag,

ich bin im Gleisbau tätig und arbeite Nachts, in Wechselschicht, am Wochenende und leiste Mehrarbeit. Habe ich da eigentlich Anspruch auf mehr Urlaub als den gesetzlichen ? Finde die 25 Tage da wening

Hallo

Habe ich
da eigentlich Anspruch auf mehr Urlaub als den gesetzlichen ?

Nein (wobei 25 schon mehr als das gesetzliche Minimum ist).

Evtl könnte ein Anspruch auf zusätzliche bezahlte Freizeit bestehen als Ausgleich für die Nachtarbeit. Kommt drauf an, was vertraglich gilt und/oder praktiziert wird.

§ 6 ArbZG
… (5) Soweit keine tarifvertraglichen Ausgleichsregelungen bestehen, hat der Arbeitgeber dem Nachtarbeitnehmer für die während der Nachtzeit geleisteten Arbeitsstunden eine angemessene Zahl bezahlter freier Tage oder einen angemessenen Zuschlag auf das ihm hierfür zustehende Bruttoarbeitsentgelt zu gewähren. …

Gruß,
LeoLo