Ich versuche gerade diese ganze Resturlaubsgeschichte zu verstehen… Sehe ich das so richtig?
Wenn ein Arbeitnehmer in einem Jahr seine 2. Arbeit antritt- also zu einem 2. Arbeitgeber wechselt (Beginn der Tätigkeit beim 2. Arbeitnehmer am 01.08.2011), errechnet der neue Arbeitgeber den Resturlaub des Arbeitnehmers (also der Urlaubsanspruch den der AN für dieses Jahr noch in der neuen Firma hat) anhand eines Beleges des 1. Arbeitgebers, der besagt wie viel Urlaub der AN bei seiner alten Arbeitsstätte erhalten hat. Die erhaltenen Tage werden dann doch mit denen des neuen Arbeitgebers verrechnet. Oder ???
Angenommen der Arbeitnehmer hatte in diesem Jahr 2011 noch keine andere Arbeitsstelle, (-> Beginn der 1. Tätigkeit am 01.08.2011 – vorher arbeitslos), dann geht man doch von seinem Gesamtjahresurlaub (Z.B. Vertraglich festgelegte 25 Tage) aus. Diese stehen dem Arbeitnehmer aber erst in vollen Maße nach einer Wartezeit von 6 Monaten Betriebszugehörigkeit bzw. nach Vertragsbeginn zu –also in diesem Fall 1. Feb 2012. Vorher bekommt er nur anteilig Urlaub. Also der AN könnte so nach den 6 Monaten auf einen Schlag z.B. 20 Urlaubstauge auf einmal nehmen. Sehe ich das so richtig?
Was bedeutet das, wenn der AN zum Beispiel zum 31.03.2012 kündigt?
- Könnte er dann vor der Kündigung die kompletten 25 Gesamturlaubstage nehmen?
- Oder stehen ihm die 25 Tage erst nach 6 Monaten – also im August 2012 zu und vorher also bis März bekommt der AN nur anteilig Urlaub?
- Oder stehen einem im gesamten Jahr nur anteilige Urlaubstage zu? Also z.B. im September 2012 stehen dem 9/12 zu, d.h. 18 Tage (abgerundet)
->Ich lese immer wieder dass man bis zum 31.06. nur anteilig Urlaub bekommt und ab 01.07. steht einem der gesamte Jahresurlaub zu… Aber wie ist es denn jetzt wirklich bzw. wie ist es gemeint??
Bitte antwortet mir nicht nur mit Gesetzestexten, die habe ich schon zu genüge durchgekaut aber das ist irgendwie alles so widersprüchlich…
Oh Gott ich hoffe irgendjemand versteht was ich da geschrieben hab
Ich danke Euch schon mal