Urlaubsanspruch bei Neueinstellung und Kündigung

Ich versuche gerade diese ganze Resturlaubsgeschichte zu verstehen… Sehe ich das so richtig?

Wenn ein Arbeitnehmer in einem Jahr seine 2. Arbeit antritt- also zu einem 2. Arbeitgeber wechselt (Beginn der Tätigkeit beim 2. Arbeitnehmer am 01.08.2011), errechnet der neue Arbeitgeber den Resturlaub des Arbeitnehmers (also der Urlaubsanspruch den der AN für dieses Jahr noch in der neuen Firma hat) anhand eines Beleges des 1. Arbeitgebers, der besagt wie viel Urlaub der AN bei seiner alten Arbeitsstätte erhalten hat. Die erhaltenen Tage werden dann doch mit denen des neuen Arbeitgebers verrechnet. Oder ???

Angenommen der Arbeitnehmer hatte in diesem Jahr 2011 noch keine andere Arbeitsstelle, (-> Beginn der 1. Tätigkeit am 01.08.2011 – vorher arbeitslos), dann geht man doch von seinem Gesamtjahresurlaub (Z.B. Vertraglich festgelegte 25 Tage) aus. Diese stehen dem Arbeitnehmer aber erst in vollen Maße nach einer Wartezeit von 6 Monaten Betriebszugehörigkeit bzw. nach Vertragsbeginn zu –also in diesem Fall 1. Feb 2012. Vorher bekommt er nur anteilig Urlaub. Also der AN könnte so nach den 6 Monaten auf einen Schlag z.B. 20 Urlaubstauge auf einmal nehmen. Sehe ich das so richtig?

Was bedeutet das, wenn der AN zum Beispiel zum 31.03.2012 kündigt?

  • Könnte er dann vor der Kündigung die kompletten 25 Gesamturlaubstage nehmen?
  • Oder stehen ihm die 25 Tage erst nach 6 Monaten – also im August 2012 zu und vorher also bis März bekommt der AN nur anteilig Urlaub?
  • Oder stehen einem im gesamten Jahr nur anteilige Urlaubstage zu? Also z.B. im September 2012 stehen dem 9/12 zu, d.h. 18 Tage (abgerundet)

->Ich lese immer wieder dass man bis zum 31.06. nur anteilig Urlaub bekommt und ab 01.07. steht einem der gesamte Jahresurlaub zu… Aber wie ist es denn jetzt wirklich bzw. wie ist es gemeint??

Bitte antwortet mir nicht nur mit Gesetzestexten, die habe ich schon zu genüge durchgekaut aber das ist irgendwie alles so widersprüchlich…

Oh Gott ich hoffe irgendjemand versteht was ich da geschrieben hab :wink:

Ich danke Euch schon mal :smile:

Ich kann leider diese Frage nicht beantworten.

Tut mir leid

Moin,
ich kann leider nicht helfen, weil ich von dieser Thematik keine Ahnung habe. Ich denke, ein Gewerkschafter kann weiterhelfen.

Viel Glück -boboitze

Ja das tut mir echt leid, aber mit den neuen gestzlichen Regelungen bin ich nicht vertraut, da seit 15 Jahren nicht mehr im Berufsleben. Günter

Hallo, pro Monat stehen dir normalerweise 2,5 Urlaubstage zu, d.h im Jahr 25 Tage. Wenn du 3 Monate gearbeitet hast stehen dir 7,5 Tage zu. Nach dem 30.06 steht dir der komplette Urlaub zu, wenn du aber in der Probezeit bist hast du normalerweise keinen Urlaubsanspruch erst nach ablauf der Probezeit. Wenn du den Arbeitsplatz wechselst dann bekommst du über die genommenen Urlabstage eine Bescheinigung, diese wird dir dann vom neuen Arbeitgeber angerechnet, damit du wieder auf 25 Tage kommst. Hast du bereits zuviel Urlaub genommen, wird dir dieser als unbezahlte Zeit abgezogen und bei deinem neuen Arbeitgeber gilt dann die Regelung mit den 2,5 Tg. Ich hoffe ich konnte dir helfen. Grüßle

Hallo!
Eigentlich ist das Ganze einfach:
pro Monat steht einem 1/12 Urlaub zu.
Dieser muss bei jeder Arbeitsstelle fertig abgegolten sein. D.h. ein neuer Arbeitgeber in der zweiten Jahreshälfte gewährt natürlich keinen Urlaubsanspruch von den vorherigen Arbeitgebern!
Eine Wartezeit von einem halben Jahr ist allgemein üblich, jedoch kann man auch vorher Urlaub bekommen - dies kann man mit dem Arbeitgeber verhandeln.
Hoffentlich hat diese Antwort ein wenig geholfen.
mfg.
susan

Hallo,

im Moment kann ich Ihnen darauf nicht antworten.
Bin da auch nicht ganz auf dem Laufenden.

Hallo und guten Tag,
wegen Urlaubs kann ich erst heute antworten.
Leider kann ich Dir auch nicht weiterhelfen.
Vieleicht kannst Du Dich einmal an ein Gewerkschaftsbüro wenden, die sind doch für derartige Probleme gewappnet.
Gruss Wilfried