Urlaubsanspruch bei nicht kompletten Monat?Azubi

Hallo meine Ausbildung endet im kommenden Januar durch eine mündliche Prüfung.
Stehen mir denn vom Gesetz her auch Urlaubstage für diesen monat zu, wenn ich den Monat zum Beispiel nur bis zum 20. januar gearbeitet habe?

Vielen Dank

Hallo,
meiner Meinung nach steht Dir der Anspruch für den Vollen Monat zu. Mit einem Gesetzestext kann ich das jetzt aber nicht belegen.
Mein Tipp: einfach den Urlaubeinreichen. Denn zuviel genehmigter Urlaub darf beim Beenden des Arbeitsverhältnisses vom Arbeitgeber nicht zurück gefordert werden.

Viele Grüße und viel Erfolg bei der Prüfung.
Michael

Hallo nastiggirl, Urlaub gewären für angebrochene Monate aus Sicht des Arbeitgebers, ist Ermessenssache. Toleranterweise sollte bei Erfüllung von mehr als die Hälfte des Monats der volle Urlaubsanspruch gewährt werden.Grüße von Jörg