Urlaubsanspruch bei Pächterwechsel

Guten Tag,ich arbeite für ein Familienunternehmen seit fast 3 Jahren.In meinem Arbeitsvertrag steht 34 Kalendertage Urlaub ich habe bereits 30 Tage davon abgegolten. Seit einem Monat ist im Gespräch über hören sagen das die Filiale in der ich arbeite an den Betrieb direkt übergeben werden soll. Dazu hat uns aber weder der Chef mündlich noch schriftlich bisher informiert.So zu sagen wissen wir offiziell bis dato noch nichts davon. Jetzt soll ich allerdings laut meiner Filialleitung alle zu viel genommen Urlaubsstunden nacharbeiten da sie davon ausgeht das wir zum 1.10. Übernommen werden. Fazit der Vertrag bleibt bestehen lediglich ändert sich unser Chef bei dem wir angestellt sind. Muss ich den Urlaubsanspruch nun bis zum 1.10. Berechnen und alles Was drüber ist wirklich nacharbeiten?

Hallo,

Meinst Du damit, Du hast 30 Tage Urlaub genommen?

Da Dir 34 Tag/Jahr zustehen und Du erst 30 Tage genommen hast, gibt es ja keine Probleme.

Nein. Der „neue“ Firmeninhaber übernimmt die Mitarbeiter so, wie sie sind. Mit den bisherigen Verträgen, mit dem bisher genommenen Urlaub. Und dem noch ausstehenden Urlaub. Das heißt, auch nach der Firmenübernahme stehen Dir 34 Tage/Jahr zu. (Außer es kommt zu Änderungsverträgen, diese sollten dann genau(!) studiert werden.) Falls jemand vor der Übernahme seinen gesamten Urlaub genommen haben sollte, fiele das unter „unternehmerisches Risiko“. Genau so wie die Tatsache, wenn jemand seine 34 Tage für Oktober/November geplant hätte und der neue Firmeninhaber seinen neuen Mitarbeiter auf diese Weise erstmal nicht sehen würde…

Frage doch einfach mal umgekehrt den bisherigen Firmenleiter/Firmeninhaber, auf welcher rechtlichen Grundlage seine Aussage beruht, Du würdest Dich gerne kundig machen.

Grüße
Pierre

Hallo,

und das hier
http://www.gesetze-im-internet.de/bgb/__613a.html
ist die rechtliche Grundlage für Pierre’s Erläuterungen.

Mit dem Stichwort „Betriebsübergang“ findest Du auch sonst im Netz viele Infos.

&Tschüß
Wolfgang