Urlaubsanspruch bei stundenweiser Tätigkeit

Guten Tag, liebes Forum,

folgende Frage:
Wie viele Tage Urlaub im Jahr erhalten Minijobber (jeweils mit mtl. 180,00 € Gehalt), die nur eine Arbeitszeit von 8 bzw. 9 Stunden wöchentlich haben und die je nach Bedarf des Arbeitgebers abgeleistet werden? Geht man von den gesetzl. 24 Werktagen aus, erscheinen mir 24 Tage doch reichlich viel. Ich habe gelesen, dass auch Minijobbern 4 Wochen Urlaub pro Jahr zustehen, aber das kann doch nicht auch für Mitarbeiter gelten, die nur so wenige Stunden wöchentlich arbeiten, oder?

Wie wird hier der Urlaubsanspruch berechnet?

Vielen Dank und freundliche Grüße

Mara

Hallo,

wieso denn nicht 4 Wochen?

Wenn der Minijobber für seine 8-9 Stunden fünfmal kommt, dann 20 Tage. Kommt er einmal die Woche, dann 4 Tage Urlaub.

VG
EK

Guten Tag,

herzlichen Dank für die Antwort. Es ist ein bisschen schwierig, da der Minijobber in jeder Woche immer unterschiedlich zur Arbeit erscheint, eben nur dann, wenn er benötigt wird. Das kann mal 3 x oder auch nur 1 x in der Woche diese 8-9 Stunden sein, je nachdem, was an Arbeit da ist. Oder er kommt einige Wochen gar nicht, dafür arbeitet er dann aber z.B. 30 Stunden in einer Woche, wenn die Arbeit anfällt. Er sollte nur auf das Jahr gerechnet nicht mehr als 8 -9 Stunden wöchentlich arbeiten.

Freundliche Grüße
Mara

Hallo

Da hätte ich einen interessanten Paragraphen zur Hand:
http://www.gesetze-im-internet.de/tzbfg/__12.html

Btw ändert das nichts an EK’s Aussage. Mit 4 Wochen Urlaub (24 Werktage) ist immer dem gesetzlichen Minimum Genüge getan. Für eine freie Woche sind dann ungeachtet der Einsatzzeiten 6 Werktage Urlaub zu nehmen. Es ist der Durchschnittsverdienst der letzten 13 Wochen fortzuzahlen.

Gruß,
LeoLo

Guten Tag,
vielen Dank für deine Antwort und der § ist goldrichtig für meine Frage!
Einen schönen Abend wünscht
Mara