Urlaubsanspruch bei Teilzeit

Hallöle zusammen,

angenommen ein Mitarbeiter arbeitet 28 Std. pro Woche, 3 Tage die Woche und 1x pro Monat 1 Tag zusätzlich.
Der Urlaubsanspruch für die Vollzeitbeschäftigten (40 Std.) beträgt 24 Tage.
Im Internet findet man 3 verschiedene Varianten zur Berechnung.
Mit unterschiedlichen Ergebnissen:
13, 15 und 19 Tage?! Was ist nun richtig??

Danke schonmal!

MfG Mausebautz

Hallo,

Man sollte schon wissen, ob die Vollzeitbeschäftigten an 5 oder 6 Wochentagen arbeiten bzw. ob es sich bei den 24 Tagen um Werk tage handelt.

MfG

Hallöle zusammen,

Moin :smile:

angenommen ein Mitarbeiter arbeitet 28 Std. pro Woche, 3 Tage
die Woche und 1x pro Monat 1 Tag zusätzlich.
Der Urlaubsanspruch für die Vollzeitbeschäftigten (40 Std.)
beträgt 24 Tage.

Bei welcher Tage-Woche?
Die wchtl. Stundenzahl ist nicht ausschlaggebend, sondern die tage-Woche… würden die 28 Std., an genauso viel Tagen wie bei einer Vollzeitkraft geleistet werden, gäbe es auch identischen Urlaub…

Im Internet findet man 3 verschiedene Varianten zur
Berechnung.
Mit unterschiedlichen Ergebnissen:
13, 15 und 19 Tage?! Was ist nun richtig??

Die Formel ist ganz einfach:

Jahresurlaub (des VZ-Beschäftigten) x eigener Tage-Woche : Tage-Woche (des Vollzeitbeschäftigten)

In Deinem fiktiven Fall gehe ich mal von einer 3,25 Tage-Woche des TZ-MA aus und von einer 5 Tage-Woche des VZ-MA…
also 24 x 3,25 : 5 = 15,6 …also gerundet 16 Tage…

Resultieren die 24 Tage aus einer 6 Tage-Woche sieht es logischerweise anders aus:
24 x 3,25 : 6 = 13 Tage

Danke schonmal!

Büdde :smile:

MfG Mausebautz

Gruß
MG

Hallo,

Man sollte schon wissen, ob die Vollzeitbeschäftigten an 5
oder 6 Wochentagen arbeiten bzw. ob es sich bei den 24 Tagen
um Werk tage handelt.

Arbeit an 5 Wochentagen, nur Werktage.

MfG
Mausebautz