Urlaubsanspruch bei Teilzeit

Hallo,

folgende Situation entsteht:

AN schließt mit AG einen Arbeitsvertrag beginnend am 18.03. mit der Massgabe an fünf Tagen in der Woche erst einmal für 4Stunden zu arbeiten.
Als Urlaub sind im Arbeitsvertrag 18 Tage vermerkt.
Der Arbeitsvertrag wird zum 30.07. vom AN gekündigt.

Im Bundesurlaubsgesetz sind mind. 24 Urlaubstage aufgeführt.
In unserem Forum habe ich schon gestöbert und bin aber nicht ganz schlau daraus geworden.

Beziehen sich die 24 Tage Urlaub nur auf eine 6Tage Arbeitswoche?

Ist der Mindesturlaub bei einer 5tage Woche auf 20 Arbeitstage
im Jahr begrenzt und wenn ja,verstösst der AG mit der Gewährung
von 18Tagen Urlaub nicht gegen das Mindesturlaubsgesetz?

Vieviel Urlaub steht dem AN für einen angefangenen Monat,bzw. für den hier angeführten Fall zu?

Viele Fragen auf einmal,was meint ihr?

LG Bollfried

Hi,

Im Bundesurlaubsgesetz sind mind. 24 Urlaubstage aufgeführt.
In unserem Forum habe ich schon gestöbert und bin aber nicht
ganz schlau daraus geworden.

Dafür gibt es hier ja die FAQ:2004

Beziehen sich die 24 Tage Urlaub nur auf eine 6Tage
Arbeitswoche?

So ungefähr

Ist der Mindesturlaub bei einer 5tage Woche auf 20 Arbeitstage
im Jahr begrenzt und wenn ja,verstösst der AG mit der
Gewährung
von 18Tagen Urlaub nicht gegen das MindestBundesurlaubsgesetz?

2 mal Ja

Vieviel Urlaub steht dem AN für einen angefangenen Monat,bzw.
für den hier angeführten Fall zu?

20/12*4=6,67 -> aufgerundet also 7 Tage

VG
Guido

Hallo,

Vieviel Urlaub steht dem AN für einen angefangenen Monat,bzw.
für den hier angeführten Fall zu?

Urlaubsanspruch gibt es nur für volle Monate Betriebszugehörigkeit, in diesem Beispielfall also nur für die Monate April - Juli.

Viele Grüße

Hallo Guido,

danke,besonders für den Querverweis.

LG Bollfried