Ich werde nicht ganz schlau aus dem was im im Netz so lese, deswegen hier eine Frage welche mir die Profis vielleicht beantworten können.
Angenommen A beantragt für 2015 Elternzeit und dies auf Teilzeit. A beantragt 75% der wöchentlichen Arbeitszeit.
Der AG stimmt dem Antrag zu.
A hat theoretisch 30 Tage Urlaubsanspruch für 2015.
A arbeitet Schicht und hier ist nun keine tägliche Reduzierung der Arbeitszeit von 7,5h auf sagen wir ca. 5,6h möglich.
A würde die Differenz also als ganze Tage wahrnehmen.
Darf der AG nun den Urlaubsanspruch um 25% kürzen, oder wäre eine Kürzung nur zulässig wenn A die Elternzeit nicht als Teilzeit sondern an einem Stück nehmen würde.
Solltet Ihr hierfür etwas zum nachlesen haben, wäre ich sehr dankbar