Urlaubsanspruch bei Teilzeit

Aufgabe im Arbeitsrecht: (Wer hat Recht :wink:)

Eine Teilzeitkraft arbeitet an 4 Wochentagen 5 Stunden, d.h. 20 Stunden in der Woche. Die Mitarbeiter, die an 5 Wochentagen je 8 Stunden arbeiten bekommen einen Jahresurlaub von 21 Arbeitstagen. Wie hoch ist dann der Urlaubsanspruch der Teilzeitkraft?

Ich bin der Meinung, die Stundenanzahl, die täglich gearbeitet wird ist irrelevant, d.h. mich interessieren nur die Tage, also muss ich die 21 Tage für 5 Wochentage umlegen auf 4 Wochentage: 4\5 x 21 = 16,8 Tage.

Mein Studienkollege ist jetzt aber der Meinung, man müsste die 16,8 nochmal ins Verhältnis der Stunden setzen, also 16,8\8 x 5 = 10,5 Tage.

Ich widerum bin der Meinung, dass das dem Gesetz widerspricht, da jedem AN unabhängig der tägl. gearbeiteten Stunden ein Jahresurlaub von mind. 4 Wochen zustehen muss.

Mein Studienkollege wiederum argumentiert, dass derjenige ja eh schon nen halben Tag frei hat und somit keine 4 Wochen Urlaub braucht. Da das mit den 4 Wochen ja nicht wortwörtlich im Gesetz steht.

Wer hat denn nun Recht?

Und was würde passieren, wenn man so einen Vertrag abschliessen würde? Ist dann automatisch der ganze Arbeitsvertrag ungültig?

Vielen Dank für Eure Hilfe!!!

Claudia

Wer hat denn nun Recht?

Du.

Die Stundenzahl ist tatsächlich irrelevant, da eine Halbtagskraft / Teilzeitkraft bei einem „ganzen Tag“ Urlaub für den Arbeitgeber nur die Stunden ausfällt, die als Arbeitszeit vereinbart sind.

Die Urlaubsregelungen für Teilzeitkräfte sollten in entsprechenden Tarifvertrag stehen. Ansonsten gilt das Bundesurlaubsgesetz.

Faustregel:

Anzahl der Urlaubstage geteilt durch Regelarbeitstage mal Teilzeitwochenarbeitstage = Urlaubstage für Teilzeitarbeitende

also (Beispiel):

30 Tage Tarifurlaub / 5 Arbeitstage die Woche * 3 Teilzeitwochenarbeitstage = 18 Tage Urlaub

Ob der Teilzeitarbeitende 4 oder 6 Stunden täglich arbeitet, ist unerheblich.

http://www.internetratgeber-recht.de/Arbeitsrecht/fr…

Grüße
Heinrich

Aufgabe im Arbeitsrecht: (Wer hat Recht :wink:)

Wie schon geschrieben: Du.

Ich bin der Meinung, die Stundenanzahl, die täglich gearbeitet
wird ist irrelevant, d.h. mich interessieren nur die Tage,
also muss ich die 21 Tage für 5 Wochentage umlegen auf 4
Wochentage: 4\5 x 21 = 16,8 Tage.

Richtig, da die Urlaubsgewährung nicht nach Stunden geht. Es ist egal, ob jemand 1,2,3 … oder 8 h am Tag arbeitet - er bekommt seinen Urlaub „pro Tag“. Ein Unterschied ergibt sich dann lediglich im Urlaubsentgelt.

Mein Studienkollege ist jetzt aber der Meinung, man müsste die
16,8 nochmal ins Verhältnis der Stunden setzen, also 16,8\8 x
5 = 10,5 Tage.

Nö. Das lässt sich ganz einfach ausrechnen. Da eine Teilzeitkraft nicht benachteiligt werden darf, muss sie im Endeffekt so viel Gesamturlaub haben wie die Vollzeitkraft in der gleichen Firma.

Ich widerum bin der Meinung, dass das dem Gesetz widerspricht,
da jedem AN unabhängig der tägl. gearbeiteten Stunden ein
Jahresurlaub von mind. 4 Wochen zustehen muss.

Wenn den Vollzeitkräften mehr als 4 Wochen zustehen, dann auch den Teilzeitkräften. Diese 4 Wochen sind lediglich die gesetzliche Mindestvorgabe pro Urlaubsjahr.

Mein Studienkollege wiederum argumentiert, dass derjenige ja
eh schon nen halben Tag frei hat und somit keine 4 Wochen
Urlaub braucht. Da das mit den 4 Wochen ja nicht wortwörtlich
im Gesetz steht.

Das wird dann aber „ausgeglichen“ durch die Bezahlung für die Urlaubstage, die dann eben weniger ist, als die der Vollzeitkräft (logisch, da ja weniger Stunden Verdienst zusammenkommen).

Und was würde passieren, wenn man so einen Vertrag
abschliessen würde? Ist dann automatisch der ganze
Arbeitsvertrag ungültig?

Nein, davon geht man in der Regel nicht aus. Dann ist eben nur der Passus mit dem Urlaub ungültig (es sei denn in anderen Bereichen wird auch gegen geltendes Arbeitsrecht verstoßen).

MfG