Urlaubsanspruch bei Teilzeitarbeit

Hallo,

folgendes, ich arbeite bei einem Großunternehmen nach der Elternzeit nun in Teilzeit und nicht mehr in Vollzeit, wie vorher. Bisher (Jan-Mai) an 3 Tagen die Woche, ab 01.06. für 4 Tage die Woche. Nun habe ich zum Jahresbeginn einen urlaubsanspruch von 18 Tagen (30 / 5 x 3) bekommen, den ich bisher noch nicht in Anspruch genommen habe. Ab Juni muss ichnun pro Woche 4 Tage abreiten und somit auch 4 Tage/Woche urlaub anmelden, woraufhin ich mit 24 Tagen Urlaub gerechnet habe.
Nun sagt mein AG aber, dass ich bis mai nur anteilig die 3 Tage/Woche bekomme, womit ich nur 22 Tage Anspruch habe.
Ich fühle michnun um 2 tage betrogen, da ich ja nun schlieslich meinen gesamten Jahresurlaub mit 4 Tagen die Woche in Anspruch nehme, womit ich nicht mehr, wie alle anderen AN auf volle 6 Wochen Urlaub komme.
Muss ichmich damit abfinden? Im Umkehrschluss wurd emir mein Resturlaub aus der Vollzeit auch auf die 3 Tage umgerechnet, was ja okay war, wieso geht dies nun nicht ebenso?

Danke vorab
Lily

Hallo Lily,

ich denke, Du musst Dich damit nicht abfinden, Dir steht der gleiche Zeitraum an Urlaub zur Verfügung wie den anderen, also insgesamt 6 Wochen. Da laut §7 Bundesurlaubsgesetzt der Urlaub zusammenhängend zu nehmen ist, kann nicht erwartet werden, dass Du Deinen Anspuch von Jan. - Mai bereits in der Teilzeit mit 3 Tage Beschäftigung genommen hast. Und insgesamt muss Dir der die gleiche freie Zeit wie allen anderen zugestanden werden, sonst ist das eine unerlaubte Benachteiligung. Man kann den Urlaubsanspruch aber auch aufteilen, so wie Dein AG das machen möchte, d.h. von Jan. bis Mai bekommst Du 8 Tage Anspruch (18 / 12 * 5 Monate gerundet) und von Jun. bis Dez. 14 Tage (24 / 12 * 7), so kommt Dein AG auch auf die 22 Tage. Wenn Du jetzt Urlaub nimmst, darf aber selbstverständlich für den Anspruch der ersten 8 Tage auch nur die 3 Tage-Woche zugerunde gelegt werden und nur bei den anderen 14 Tagen die 4-Tage-Woche, so kommst Du auch wieder auf die 6 Wochen Urlaub. Alles andere ist nicht zu rechtfertigen. Du solltest unbedingt auf Deinen Anspruch bestehen.

Gruß
Thomas

Hallo Lily,
ich denke, dein Arbeitgeber hat den Urlaub richtig berechnet. Der Einfachheit halber versuche ich dir es am Beispiel der Halbjahresrechnung zu erklären:
Bei einer 3-Tage-Woche hast du einen Urlaubsanspruch von 18 Tagen. Für ein halbes Jahr wären das also 9 Tage.
Bei einer 4-Tage-Woche hast du einen Anspruch auf 24 Urlaubstage, im halben Jahr also 12 Tage.
9+12=21 Tage. Du bekommst 22Tage weil du nur 5Monate eine 3-Tage-Woche und 7Monate eine 4-Tage-Woche hast.
Dass du noch keinen Urlaub in Anspruch genommen hast, spielt dabei keine Rolle. Du hattest ja jede Woche zwei freie Tage.
Ich hoffe, meine Erklärung ist verständlich und ein wenig hilfreich.
Viele Grüße nitsrek