Urlaubsanspruch bei Teilzeitarbeit 50%

hallo,

ich wollte mal fragen ob jemand weiss, wieviel anspruch auf jahresurlaub man bei einer 50% teilzeit arbeitsstelle habe.

nach allem was ich bisher im internet gefunden habe, wird unterschieden, ob man 5 tage die woche da ist (z.b. nur vormittags) oder man seine stunden an weniger tagen und dafür dann z.b. ganztags abarbeitet.
bei ersterem hat man wohl die gleiche anzahl an urlaubstagen wie bei einer vollzeitstelle, bei letzterem nur die hälfte.

wie ist es, wenn man studiert, und seine durchschnittlichen wochenstunden immer in der vorlesungsfreien zeit abarbeiten würde.
man wäre also die ganze woche ganztags da, aber halt immer nur ein paar wochen am stück, insgesamt die hälfte des jahres.

wie ist es denn in diesem fall geregelt?

ich habe gelesen, dass man bei einem dualen studium den vollen jahresurlaub bekommt.
der punkt ist aber, dass dies nicht wirklich ein duales studium ist, sondern eine teilzeit arbeitsstelle, die zwar in kooperation mit der hochschule stattfindet und daher auf vorlesungszeiten rücksicht nimmt, aber trotzdem ist das ganze nicht so eng gekoppelt:
mit dem abbruch des studiums würde man auch die stelle verlieren aber man kann zum beispiel auch weiterstudieren, wenn die das arbeitsverhältnis gekündigt wird. es besteht auch keine anwesenheitspflicht für die vorlesungen. usw.

wenn das stimmt was ich gehört habe, gibt es bei einem richtigen dualen studium strenge anwesenheitspflicht für alle studienveranstaltungen, wenn man krank ist muss man sofort bescheid geben und einen attest einreichen, anderenfalls informiert die hochschule sofort den betrieb. sogesehen macht der volle urlaubsanspruch sinn, da das studium auch zur arbeitszeit „gehört“. in meinem fall ist das nicht so streng. aber trotzem kann man die vorlesungszeit ja nicht als „urlaub“ oder „freizeit“ bezeichnen…

es handelt sich übrigens um eine stelle im öffentlichen dienst, falls das etwas ändern sollte…

Falls sich keine günstigere Regelung ergibt aus einem Tarifvertrag oder einem Hausvertrag oder aus dem eigenen Arbeitsvertrag, gilt das Mindesturlaubsgesetz für Arbeitnehmer.

Daraus ergibt sich im Normalfall ein zusammenhängender Jahres-Urlaub von min. vier Wochen am Stück. Auch bei Teilzeit, auch bei Studenten.

Erst, wenn der Jahresurlaub nicht zusammenhängend und/oder nicht ganz genommen werden kann, muss man komplizierte Rechnungen aufstellen bei Teilzeitarbeit: Insbesondere, wenn nicht-nehmbarer Resturlaub abgegolten werden soll nach § 7.

Gruß aus Berlin, Gerd

Hallo,

nochmal zum Verständnis: Besteht das Arbeitsverhältnis nur während der Ferien oder ist das ein durchgehendes Arbeitsverhältnis? Wenn das durchgehend ist, wie erfolgt das denn mit der Bezahlung? Gibt es das ganze Jahr über das Teilzeitgehalt, aber es wird in den Ferien Vollzeit und sonst nicht gearbeitet (diskontinuierliche Arbeitszeit bei gleichmäßiger Bezahlung)? Oder wird stundenweise bezahlt?

Im öffentlichen Dienst wird üblicherweise in Arbeitsverträgen auf die Tarifverträge des öffentlichen Dienstes Bezug genommen, die auch Urlaubsansprüche regeln. Ist das auch in dem betreffen Arbeitsvertrag der Fall?

http://www.der-oeffentliche-sektor.de/infoundrat/inf…

Wenn man den Vollzeit-Urlaubsanspruch kennt, rechnet man dann auf das Jahr um.

Also z.B.:

52 Arbeitswochen im Jahr bei Vollzeit
Davon arbeitet Student z.B. 13 Wochen a 5 Tage = 65 Tage
Normaler Urlaubsanspruch in Arbeitstagen wäre z.B. 26 Tage
Also 13/52 * 26 = Urlaubsanspruch in Teilzeit-Arbeitstagen = 6.5 = 7 Tage

Ihm ständen dann also in den 13 Wochen 7 Tage Urlaub zu.

Oder 260 Arbeitstage im Jahr bei Vollzeit
Davon arbeitet Student 35 Tage
Also 35/260 * Urlaubsanspruch bei Vollzeit = Urlaubsanspruch in Teilzeit

VG
EK

das arbeitsverhältnis besteht durchgehend, die bezahlung erfolgt ebenfalls durchgehend, also jeden monat teilzeitgehalt.
pro woche sind durchschnittlich 19,5 stunden abzuleisten, die allerdings immerin den ferien vollzeit abgearbeitet werden (diskontinuierliche Arbeitszeit bei gleichmäßiger Bezahlung).

das gehalt wurde anhand der entgeldgruppen aus den tarivverträgen des öffentlichen dienstes festgelegt, daher gehe ich mal davon aus, dass darauf bezug genommen wird.
arbeitsvertrag liegt dem zukünftigen AN noch nicht vor, deshalb wollte ich wissen was da bezüglich urlaub zu erwarten ist…

also wenn ich das richtig verstanden habe hätte man in diesem fall bei einer 50% stelle auch „nur“ anspruch auf die hälfte des jahresurlaubs, also 13 tage.

hab grad nochmal nachgeschaut. in dem schreiben, indem bekanntgegeben wird, das AG beabsichtigt, (zukünftigen) AN einzustellen wird ausdrücklich auf TVöD bezug genommen:

„…Das Arbeitsverhältnis bestimmt sich nach dem TVöD und den diesen ergänzenden, ändernden oder ersetzenden Tarivverträgen.“

Hallo,

Du musst den Quotienten von den Teilzeit-Arbeitstagen zu den Arbeitstagen eines Vollzeitmitarbeiters bilden und das mit dem regulären Urlaubsanspruch multiplizieren.

13 käme nur heraus, wenn der Teilzeitler an halb so vielen Tagen arbeitet wie Vollzeitmitarbeiter, also an 130 Tagen im Jahr.

VG
EK