hallo,
ich wollte mal fragen ob jemand weiss, wieviel anspruch auf jahresurlaub man bei einer 50% teilzeit arbeitsstelle habe.
nach allem was ich bisher im internet gefunden habe, wird unterschieden, ob man 5 tage die woche da ist (z.b. nur vormittags) oder man seine stunden an weniger tagen und dafür dann z.b. ganztags abarbeitet.
bei ersterem hat man wohl die gleiche anzahl an urlaubstagen wie bei einer vollzeitstelle, bei letzterem nur die hälfte.
wie ist es, wenn man studiert, und seine durchschnittlichen wochenstunden immer in der vorlesungsfreien zeit abarbeiten würde.
man wäre also die ganze woche ganztags da, aber halt immer nur ein paar wochen am stück, insgesamt die hälfte des jahres.
wie ist es denn in diesem fall geregelt?
ich habe gelesen, dass man bei einem dualen studium den vollen jahresurlaub bekommt.
der punkt ist aber, dass dies nicht wirklich ein duales studium ist, sondern eine teilzeit arbeitsstelle, die zwar in kooperation mit der hochschule stattfindet und daher auf vorlesungszeiten rücksicht nimmt, aber trotzdem ist das ganze nicht so eng gekoppelt:
mit dem abbruch des studiums würde man auch die stelle verlieren aber man kann zum beispiel auch weiterstudieren, wenn die das arbeitsverhältnis gekündigt wird. es besteht auch keine anwesenheitspflicht für die vorlesungen. usw.
wenn das stimmt was ich gehört habe, gibt es bei einem richtigen dualen studium strenge anwesenheitspflicht für alle studienveranstaltungen, wenn man krank ist muss man sofort bescheid geben und einen attest einreichen, anderenfalls informiert die hochschule sofort den betrieb. sogesehen macht der volle urlaubsanspruch sinn, da das studium auch zur arbeitszeit „gehört“. in meinem fall ist das nicht so streng. aber trotzem kann man die vorlesungszeit ja nicht als „urlaub“ oder „freizeit“ bezeichnen…