ich habe folgende Frage.
Beispiel:
Eine Einzelhandelskauffrau arbeitet im einen Monat 110 Std. und im
nächsten nur 90 Std. Wie errechnet sich dann der Urlaubsanspruch?
Gibts es irgendwelche Besonderheiten?
An wen muss ich mich wenden um richtige Informationen zu bekommen?
ich habe folgende Frage.
Beispiel:
Eine Einzelhandelskauffrau arbeitet im einen Monat 110 Std.
und im
nächsten nur 90 Std. Wie errechnet sich dann der
Urlaubsanspruch?
Gibts es irgendwelche Besonderheiten?
An wen muss ich mich wenden um richtige Informationen zu
bekommen?
Herzlichen Dank,
Hallo Newwonder
Die Höhe der Stunden ist irrelevant. Entscheidend ist die Frage, wieviele Tage pro Woche Du arbeitest. Die Menge der Stunden hat höchstens Auswirkungen auf das Urlaubsantgelt, nicht die Menge der Urlaubstage. Am einfachsten ist es, wenn der Urlaub in Werktagen bemessen ist. Dann bleibt er auch bei unterschiedlichen Tagen/Woche konstant. Gesetzliches Minimum sind 24 Werktage (also 4 Wochen). Alles darüber hinaus müßte vertragliche (AV, TV) so vereinbart sein. Sollte sich eine Konstellation ergeben, wo der Urlaubsanspruch tatsächlich nicht eindeutig festgestellt werden kann, wäre am Jahresende der Durchschnitt zu ermitteln und ggf dadurch entstehende nicht gewährte Ansprüche in das Folgejahr zu übertragen und bis zum 31.03. (soweit nicht anders wirksam vereinbart) zu beantragen, gewähren und zu nehmen.