Urlaubsanspruch bei Vertragsende

Hallo,

ich habe mal eine Allgemeine Frage, zu der leider bisher noch nichts finden konnte.

Wenn jetzt bei jemandem der Arbeitsvertrag z.B. am 31.10. ausläuft und dieser jenige noch 20 Tage Urlaub hat, er das dem Chef 6 Wochen vorher mitteilt, hat er dann Anspruch auf diesen Urlaub oder kann der AG einfach sagen: „Is nicht, so schnell finden wir keinen neuen, ich zahl dir den Urlaub aus“. Kann/Darf der AG das machen?

alex

Hallo Alexander,

Kann/Darf der AG das machen?

Das käme dann hypothetisch auf die Hintergründe an. In ner kleinen Firma oder bei speziellen Tätigkeiten kann das schon sein (und Abgeltung wäre auch rechtens). Fragt sich allerdings, wenn ich von Befristung ausgehe, wieso dem AG das nicht klar gewesen sein sollte. Der weiß ja vom Auslaufen des Vertrages schon lange und hätte m.E. damit rechnen müssen, dass der AN seinen Urlaub irgendwann nehmen will (was ja bei Beendigung nicht unbedingt ein untypisches Ansinnen ist).

MfG

Link
Servus.

ich habe mal eine Allgemeine Frage, zu der leider bisher noch
nichts finden konnte.

Das ist zwar ein bisschen blöde, wenn man nicht direkt auf die Frage antwortet, aber lies dir doch mal folgendes durch:
http://www.wer-weiss-was.de/cgi-bin/forum/showarticl…

Deine Frage wurde hier vor kurzem auch schon mal gestellt. Und auch das (in dem Artikelstrang) erwähnte FAQ, solltest du lesen. Allerdings bezieht sich das jetzt auf einen bereits „genehmigten“ Urlaub. In diesem Falle ist es ja leider so, dass der Urlaub noch nicht genehmigt worden ist.

Na gut, da war der Link doch nicht so hilfreich.

Trotzdem viele Grüße
Disap