Urlaubsanspruch bei Vollzeit verteilt auf 4 Tage

Hallo,

ich habe im Vertrag Arbeitszeit von 38 Stunden, verteilt auf 4 Tage (Mo-Do) und Urlaubstage 25.

Die Firma gewährt generell bei Vollzeit 25 Tage Urlaub, Vollzeit sind hier 40 Stunden / Woche.

Jetzt behauptet unsere Personalerin, ich muss entweder den Freitag als Urlaubstag markieren oder ich darf nur 20 Tage Urlaub haben, weil sonst bei 25 Tagen hätte ich, da ich den Freitag frei habe insgesamt 6 Wochen Urlaub und nicht 5 Wochen wie alle anderen.

wer kann mir hierzu helfen? Bzw. wie ist die Rechtslage?

Vielen Dank.

Das ist richtig so. Ich arbeite auch 4 Tage pro Woche (20 Std. - aber die Stundenzahl kann man hier außen vor lassen) und habe anteilig Urlaub. Die ArbeitnehmerInnen mit 5 Arbeitstagen/Woche haben bei uns 30 Tage Urlaub und ich „nur“ 24 Tage. Dafür brauche ich allerdings auch bei einer Woche Urlaub nur die 4 Tage nehmen, die ich ansonsten auch immer arbeite.
Daher sind bei dir 20 Tage korrekt, wenn die Kollegen mit der 5 Tage-Woche ansonsten 25 Tage Urlaub bekommen. Du musst dann aber auch nur Mo-Do = 4 Tage für eine Woche Urlaub nehmen. Kommt also alles aufs Gleiche raus… 5 Wochen Uralub für alle :smile:
Hoffe ich konnte dir helfen, alles Gute!

Hallo,

vielen Dank für die schnelle Antwort. Im Prinzip wäre das alles richtig. Nur, in meinem Arbeitsvertrag stehen 25 Tage Urlaub und 4 Tage (Mo bis Do) Woche a 38 Stunden.

Was nun? Ist der Vertrag falsch aufgesetzt worden? Was soll ich machen?

Hm, wichtig sind die vertraglichen Vereinbarungen!
Wenn im Arbeitsvertrag die Arbeitstage Mo - Do als Regelarbeitstage angegeben sind, dann sind auch nur diese Tage für den Urlaubsanspruch zu berücksichtigen.
Heisst: 4 Tage Urlaub für die Arbeitswoche eintragen.
Was ist aber mit dem Thema „Vollzeit“ und Urlaubsanspruch? Auch dieses müsste im Arbeitsvertrag zu finden sein.
Es kann auch sein, dass es irgendwelche Tarif- oder Betriebsvereinbarungen zu berücksichtigen gibt.
Am Besten mit diesen Fragen zum Betriebsrat oder den Arbeitsvertrag durch einen Anwalt für Arbeitsrecht prüfen lassen.

Hmm, da bin ich auch überfragt. Ich denke es ist in deinem Vertrag etwas mißverständlich geschrieben oder evtl. auch falsch aufgestzt. Es wird wohl einfach bei den 5 Wochen Urlaub bleiben, d.h. du hast genau so viel Urlaub wie alle anderen auch. Daran wird sich sicherlich nichts ändern lassen und die FRage ist doch auch, ob du dich weiterhin gut mit deinem Arbeitgeber stellen willst. Klar muss man sich nicht alles gefallen lassen und sollte bei Ungleichbehandlung was tun, aber das ist hier ja nicht der Fall, weil alle gleich viel Urlaub haben. Für den „Betriebsfrieden“ würde ich es so akzeptieren und evtl. um eine Umschreibung im Vertrag bitten, damit die Sachlage eindeutig ist.

Viel Glück :smile:

Hallo petran,

dazu kann ich leider nichts sagen, weil ich mich in Arbeitsrecht nicht auskenne. Bitte nutzen Sie die Expertensuche im Bereich Arbeit-Recht. Evtl. können Sie auch einen Rechtsanwalt mit Fachgebiet Arbeitsrecht zu Rate ziehen.

Guten Tag,

ich kann auch keine genaue Auskunft geben, verweis aber gerne auf folgenden Wikipedia-Link mit ziemlich ausführlichem Inhalt:

http://de.wikipedia.org/wiki/Bundesurlaubsgesetz

Hiernach hat jeder einen Mindestanspruch von 24 Tagen bei 6-Tage-Woche.

Frage doch mal deinen Betriebsrat wenn vorhanden und lies Dir entsprechende Vereinbarungen im Tarifvertrag durch.

Da in Deiner Firma 5 Wochen Urlaub gewährt wird sollte auch dies dort drinstehen.

Hier wäre dann in Deinem Fall wirklich der genaue Wortlaut maßgeblich.

Steht nur „25 Tage“ drin, so hat die Firma geschlafen.
Steht dort „5 Wochen“ oder „25 Tage bei 5-Tage-Woche“ drin so siehts schlecht für Dich aus.

Dies nur als Rechtslaie von mir, hab persönlich nur 24 Tage bei 6-Tage-Woche…

Gruß,
=Lupus=