Urlaubsanspruch bei Wechsel von Teil-auf Vollzeit

Liebe/-r Experte/-in,
Guten Abend allerseits,
mal angenommen … In einem Arbeitsvertrag sind 28 Tage Urlaub bei einer 5-Tage-Woche vereinbart. Von Jan.-Juni wurde eine 4-Tage-Woche gearbeitet und es gab anteilig 22 Tage Urlaub. Ab Juli wird wieder in einer 5-Tage-Woche gearbeitet und der Arbeitgeber gewährt nur 25 Tage Urlaub. Der Urlaubsanspruch wurde folgender Maßen berechnet: 28 Tage : 5 x 4 für 6 Monate und 28 Tage : 12 x 6 für Juli -Dezember. Wäre diese Berechnung korrekt? Der wöchentliche Urlaubsanspruch von 5,6 Wochen wäre ja um eine halbe Woche gekürzt! Was meint Ihr dazu??

PS: Falls das wichtig ist: Urlaub wurde erst im Juli genommen. !5 Tage für 3 Wochen Urlaub.

…und Danke für die Mühe

Hallo Corinna,
ich komme auf insgesamt 25 Urlaubstage für das ganze Jahr
Januar-Juni = 11,18
Juli - Dez. = 13,98
zusammen 25,16…also abgerundet 25…

Aber genau kann man das erst sagen wenn man wéiß was im Tarifvertrag steht, was jetzt z.B. die Rundungen betrifft.

gerechnet:
Urlaubsanspruch für 5-Tage-Woche = 28,
also für 4-Tage-Woche = 28 geteilt durch 5 x 4 = 22,40
anteilig also für 6 Monate bei 5-Tage-Woche
(28 geteilt durch 12 = 2,33 pro Monat x 6) =
13,98
anteilig für 6 Monate bei 4-Tage-Woche
(22,4 geteilt durch 12 = 1,86 pro Monat x 6)
= 11,18.
Zusammen also 25,16 Urlaubstage für das ganze Jahr.
So würde es bei uns laufen.
Die 0,16 würden abgegolten werden…bei Austritt, denn nehmen ist schwierig…
mfg
Monika

Liebe Corinna

Ihr Urlaubsanspruch beläuft sich glatt auf 25 Tage Urlaub im Jahr.
Für die 4 Tage Woche im ersten Halbjahr erhalten Sie 11 Tage Urlaub und für die 5 Tage Woche im zweiten Halbjahr erhalten Sie 14 Tage Urlaub.

Ansonsten können Sie auch noch gerne im Arbeitnehmer Portal noch mal die Gesetzmäßigkeiten durchlesen.
http://www.arbeitsrecht.org/der-arbeitsvertrag/urlau…

Mit freundlichen Grüßen
der Arbeitsrechtprofi

Hallo,

das muss der zuständige Betriebsrat bzw. Personalrat beantworten.

Gruß aus Bochum,

Manfred Burr

Hi
Es gibt verschiedenen Methoden das zu berechnen. Ggf spielt auch die tarifl. Regelung eine Rolle.
Hier eine allgemeine Regel. Z.B. die Verhältnis-Gleichung:
5:28 = 4:x
5x=28x4
x=28x4:5 = 22,4

28:2 = 14 (halbes Jahr)
+
22,4:2 = 11,2 (halbes Jahr)
= 25,2 Tage
Das Ergebnis ist also so ziemlich ok. 25 Tage Urlaub für das betreffende KJ.
Gruß Eudemos

Hallo Corinna,
ich komme auf insgesamt 25 Urlaubstage für das ganze Jahr

Danke erstmal für die Bemühungen. Ich habe zwischenzeitlich auch was zu dem Thema gefunden. Das Bundesministerium für Arbeit und Soziales hat da einen Artikel zur Stellung der Teilzeitkräfte verfaßt. Dort steht, dass eine Teilzeitkraft genau den gleichen wöchentlichen Urlaubsanspruch hat wie eine Vollzeitkraft. Stehen mir bei Vollzeit 28 Tage und damit 5,6 Wochen zu, sind auch bei Teilzeit 5,6 Wochen zu gewähren. LG Corinna

Liebe Corinna

Ihr Urlaubsanspruch beläuft sich glatt auf 25 Tage Urlaub im
Jahr.
Für die 4 Tage Woche im ersten Halbjahr erhalten Sie 11 Tage
Urlaub und für die 5 Tage Woche im zweiten Halbjahr erhalten
Sie 14 Tage Urlaub.

Danke erstmal für die Bemühungen. Ich habe zwischenzeitlich auch was zu dem Thema gefunden. Das Bundesministerium für Arbeit und Soziales hat da einen Artikel zur Stellung der Teilzeitkräfte verfaßt. Dort steht, dass eine Teilzeitkraft genau den gleichen wöchentlichen Urlaubsanspruch hat wie eine Vollzeitkraft. Stehen mir bei Vollzeit 28 Tage und damit 5,6 Wochen zu, sind auch bei Teilzeit 5,6 Wochen zu gewähren. LG Corinna

Sorry Corinna,

ich fand deien Anfrage jetzt erst bei Suuportnet.
Ich glaube, dass hat sich erledigt, oder?

MLG
E.Timm

Hallo,

ja hat sich erledigt. Habe zwischenzeitlich gekündigt und beim Ausscheiden meine strittigen Tage eingefordert. Nach Rückfrage beim Firmenanwalt habe ich sie mit knirschenden Zähnen bekommen:wink:.

LG
Corinna