Hi!
Monatsanspruch: 1/12 * 26 = 2,167
gearbeitete Monate: 8 * 7 Tage = 56 Tage was bei
durchschnittlich 30 Tagen pro Monat immerhin 1,86 Monaten
entspricht, multipliziert man dies mit 2,167 erhält man
4,03062 Tage Urlaub insgesamt.
WOW - Mathematiker? 
Ich weiß allerdings nicht ob man bei o.g. Fall eine derartige
Rechnung überhaupt aufmachen darf.
Nö, da das im BUrlG sehr klar geregelt ist.
http://bundesrecht.juris.de/burlg/__5.html
direkt der erste Satz…
Gruß
Guido