Angenommen eine Ausbildung wird am 25.08.2011 abgeschlossen. Man hat einen Urlaubsanspruch der Anteilig für dieses letzte Ausbildungsjahr genommen werden darf(z.B. bei 26 Tagen Jahresurlaub: 26/12*8=17,33~17 Tage Urlaub). Wenn nun aber der komplette Jahresurlaub, also 26 Tage anstatt der 17 genommen wurden und am 01.09.2011 eine neue Ausbildung angefangen wird, kann dann der neue Arbeitgeber den Urlaub von 09/2011 bis 12/2011 sozusagen streichen, da ja der Jahresurlaubsanspruch schon erfüllt wurde?
Am besten mit verweisen zu den Gesetzestexten.
Lasse
HAllo auch,
kann dann der neue Arbeitgeber den Urlaub von 09/2011 bis
12/2011 sozusagen streichen, da ja der Jahresurlaubsanspruch
schon erfüllt wurde?
kurz und bündig: JA
es sie denn beim neuen AG hat man mehr Anspruch (zB.30Tage per Anno)
siehe Bundesurlaubsgesetz
Gruß Angus
Herzlichen Dank.